Grüne unterstützen weitgehende Abschaffung der Hotelmeldepflicht

| Politik Politik

Auch die Grünen unterstützen den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die Meldepflicht in Beherbergungsstätten für deutsche Staatsangehörige abzuschaffen, erklären Stefan Schmidt und Karoline Otte, Mitglieder des Ausschusses für Tourismus der Bundestagsfraktion für Bündnis 90/Die Grünen:

Karoline Otte, zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Tourismus der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsbürger*innen ist ein sinnvoller Schritt in Richtung Bürokratieabbau in den Beherbergungsstätten. Die Hotelmeldepflicht für deutsche Gäste hat bisher keinen Mehrwert gebracht und wird auch von der europäischen Rechtsprechung für inländische Gäste nicht gefordert."

"Deswegen ist eine Abschaffung in diesem Fall zielführender als die aufwendigere Digitalisierung. Mit der Abschaffung kann in Zeiten des Fachkräftemangels ein unverhältnismäßiger Aufwand für die Hotels reduziert werden. Das kommt besonders den vielen kleinen und mittelständischen Betrieben im Gastgewerbe zugute, für die die Hotelmeldescheine oft eine größere Belastung darstellen. Auch für die Gäste entfallen unnötige Wartezeiten beim Check-in."

Stefan Schmidt, tourismuspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Wir freuen uns über den Vorschlag von Ministerin Faeser und unterstützen ihn ausdrücklich! Das ist ein einfacher Weg, um in Hotels und Pensionen unnötige und unverhältnismäßige Bürokratie abzubauen und damit Zeit und auch Kosten zu sparen. Die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Gäste entlastet die Unternehmen enorm, immerhin kommt der Großteil der Übernachtungsgäste in Deutschland aus dem Inland. Vereinzelte Bedenken aus der Branche werden wir aus dem Weg räumen und Sicherheit für die Hoteliers schaffen. Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern eine gute Lösung finden, die über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinausgeht.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.