Habeck will Energiepreisbremsen verlängern - Unterstützung und Skepsis

| Politik Politik

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck spricht sich für eine Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen bis Ostern 2024 aus. «Die Preisbremsen wirken wie eine Versicherung gegen steigende Preise», sagte der Grünen-Politiker der «Augsburger Allgemeinen» (Donnerstag). Nach jetzigem Stand würden die Energiepreisbremsen zum Jahresende auslaufen. «Ich werbe aber dafür, dass wir sie nochmals verlängern, und zwar bis Ende des Winters. Genauer gesagt, bis Ostern», sagte Habeck. Darüber werde bereits mit der EU-Kommission geredet.

Die Verlängerung wäre aus Sicht des Grünen-Politikers angesichts gesunkener Einkaufspreise vor allem Vorsichtsmaßnahme und Absicherung. «Wir sollten uns die Situation ersparen, dass wir im nächsten Frühjahr darüber diskutieren «Ach, hätten wir doch die Gas- und die Strompreisbremse verlängert. Wir hätten es doch machen können»», erklärte Habeck am Donnerstag im baden-württembergischen Leingarten, wo er an einer Auftaktveranstaltung für einen Konverter für die Stromtrasse Suedlink teilnahm.

Von den bereitgestellten 200 Milliarden Euro seien nach der Stabilisierung der Märkte bislang für die Preisbremsen nur rund 18 Milliarden Euro ausgegeben worden, betonte Habeck. «Der beste Fall ist, wir verlängern sie und brauchen sie nicht.» Wenn es noch so etwas wie eine kritische Phase geben sollte, dann im kommenden Winter. «Danach sind wir sicherlich durch», sagte Habeck. Es werde noch ein Jahr oder anderthalb Jahre dauern, bis die Preise wieder auf das normale Maß runtergehen werden.

Unterstützung erhält Habeck aus der SPD. «Es ein richtiger Schritt in dieser angespannten wirtschaftlichen Lage die Energiepreisbremsen als Absicherung über den kommenden Winter hinaus zu verlängern», sagte der Wirtschaftsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Esra Limbacher, der «Rheinischen Post» (Freitag). Elementare Voraussetzung für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands seien tragfähige Energiepreise.

Die Union sieht die geplante Verlängerung der Unterstützung indes skeptisch. «Das Rumdoktern an einzelnen kleinen Schräubchen hilft dem Standort nichts», sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU, Julia Klöckner, der «Rheinischen Post». Deutschland falle im Wettbewerb massiv zurück. Klöckner schlug vor, stattdessen die Stromsteuer zu senken, «die ohne beihilferechtliche Hürden auf das europäische Mindestmaß abgemildert werden könnte».

Vergleichsportale äußerten sich skeptisch. «Aktuell liegen nahezu alle Tarife alternativer Anbieter deutlich unterhalb der Energiepreisbremsen», sagte der Energie-Geschäftsführer von Check24, Steffen Suttner. Eine Verlängerung der Preisbremse sei daher nicht notwendig und wiege Kunden in falscher Sicherheit, weil sie aktuell deutlich günstigere Tarife beziehen könnten.

«Durch die staatliche Subvention haben viele Menschen die tatsächlichen Kosten nicht mehr im Blick», sagte Verivox-Chef Daniel Puschmann. Viele Haushalte verharrten durch die Preisbremse auf Kosten des Steuerzahlers in unnötig teuren Verträgen. «Dies kann zu einem bösen Erwachen führen, wenn sich Verbraucher nicht aktiv um günstigere Verträge kümmern», mahnte Puschmann.

Bei der Strom- und der Gaspreisbremse wird der Preis für einen Großteil des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt. Die Obergrenze der Preisbremse liegt für Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis April 2024 ist laut Gesetz möglich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.