Hamburg lockert Tanzverbot: 250 Menschen dürfen im Freien feiern

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Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie darf in Hamburg unter strengen Auflagen wieder getanzt werden. Der Senat beschloss, das Tanzen ab Freitag unter freiem Himmel zu erlauben. Bedingung sei, dass alle Besucher negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen seien, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag. Wo getanzt werde, legte der Senat nicht fest - es müsse ein abgegrenztes Gelände sein, auf dem maximal 250 Menschen ohne Maske feiern dürften.

An den vergangenen Wochenenden hatten Jugendliche in den Hamburger Grünanlagen immer wieder illegale Partys organisiert. Wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung und den Lärmschutz sowie wegen Straftaten räumte die Polizei mehrfach den Stadtpark, wo Tausende junge Menschen feierten. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte sich daraufhin für eine Lockerung des Tanzverbots stark gemacht.

Auf die Ausschreitungen reagiert der Senat jetzt mit einem Alkoholverbot. Ab 21.00 Uhr an Freitagen und Samstagen dürfe im Stadtpark kein Alkohol mitgeführt oder getrunken werden, erklärte Tschentscher. Es gebe in dem Park eine besondere Situation: Mit Einbruch der Dunkelheit sei die Stimmung an den vergangenen Wochenenden gekippt. Polizisten seien bepöbelt und mit Flaschen beworfen worden. Die aggressiven Parkbesucher hätten auch Pyrotechnik gezündet.

In Schleswig-Holstein dürfen Diskotheken - einschließlich der Innenbereiche - bereits seit Montag wieder öffnen - allerdings nur unter strengen Vorgaben. Neben einem Hygienekonzept, der Erhebung und der Kontaktdaten ist auch ein negativer Test und die Beschränkung auf 125 Personen nötig. Niedersachsen hatte bereits Ende Mai die Öffnung von Clubs und Diskotheken in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 35 erlaubt. Seit vergangener Woche brauchen Besucher beim Tanzen keine Maske mehr zu tragen, sollen jedoch einen negativen Test oder Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung vorlegen.

Hamburg hatte die sogenannten Tanzlustbarkeiten Mitte März vergangenen Jahres verboten. Das Verbot blieb auch im vergangenen Sommer bestehen, als die Inzidenz zeitweise unter den Wert von 1 gefallen war. Derzeit liegt die Zahl der Neuinfektion binnen sieben Tagen bei 9,8, wie die Gesundheitsbehörde am Dienstag mitteilte.

Der Senat beschloss außerdem am Dienstag, Sportveranstaltungen mit Zuschauerplatzierung im Schachbrettmuster zuzulassen, das heißt mit der Hälfte der Kapazität. Indoor-Sport darf mit einer Person je zehn Quadratmeter Fläche stattfinden. Die Gültigkeit von Antigenschnelltests wird von 24 auf 48 Stunden verlängert. Auch für Kreuzfahrten reicht nun ein Schnelltest. (dpa)


 

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