Hamburg verzichtet auf Kontaktdaten in Restaurants

| Politik Politik

Hamburg will künftig auf die Erhebung persönlicher Daten zur Kontaktnachverfolgung bei Corona-Infektionen verzichten. Das habe der Senat am Dienstag beschlossen, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer. Eine entsprechende Anpassung der Corona-Eindämmungsverordnung werde in den kommenden Tagen vorgenommen, so dass ab Samstag die Pflicht zur Erhebung persönlicher Daten beispielsweise beim Besuch von Veranstaltungen, in Einrichtungen und Restaurants entfalle - und damit auch die zur Nutzung der Luca-App.

Durch die in Hamburg geltende 2G-plus-Regel, laut der nur Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen negativen Test Zugang zu weiten Teilen des öffentlichen Lebens haben, gebe es bereits umfangreiche Zutrittskontrollen. Dadurch sei ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet. Der Wegfall der Pflicht zur Datenerhebung sei eine wesentliche Erleichterung, «insbesondere für die Betriebe, aber eben auch für die Kontrolle durch die Polizei», sagte Schweitzer.

Allerdings entfalle diese Pflicht nur «bis auf weiteres», weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass man bei veränderter Lage in der Pandemie noch einmal auf diese Maßnahme zurückgreifen müsse. Das gelte auch für die Berechtigung zur Nutzung des Luca-App-Systems. «Wir schaffen es nicht einfach ab. Wir wissen nicht, ob wir es nicht kurzfristig noch einmal brauchen können.»

Am Dienstag ging die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen bereits den dritten Tag in Folge zurück. Um darin schon eine Trendwende zu sehen, sei es aber noch zu früh, sagte Schweitzer. «Nach drei Tagen können wir nicht von einer gravierenden Entwicklung sprechen.» Weitere Öffnungsschritte - beispielsweise im Einzelhandel oder im Sport - seien erst möglich, «wenn sicher ist, dass wir die Omikron-Welle überstanden haben. Die Inzidenz befindet sich noch immer auf einem hohen Niveau und die Lage in den Kliniken ist immer noch angespannt.»

Die Gesundheitsbehörde gab die Zahl der gemeldeten Ansteckungen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Woche am Dienstag mit 2038,9 an - nach 2104,8 am Montag. Vor einer Woche betrug die Sieben-Tage-Inzidenz 1999,4. Die Sozialbehörde weist aber nach wie vor darauf hin, dass es aufgrund der hohen Fallzahlen zu Meldeverzögerungen kommen kann und deshalb davon ausgegangen werden müsse, dass die tatsächliche Inzidenz höher liege.

Insgesamt wurden binnen eines Tages 5409 Fälle neu gemeldet - 2353 mehr als am Montag, aber 1254 weniger als vor einer Woche. Damit haben sich in der Hansestadt seit Februar 2020 mindestens 258 345 Menschen infiziert - davon gelten 153 500 nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) als genesen. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie an oder im Zusammenhang mit Corona gestorbenen Menschen stieg demnach um 3 auf 2136.

Auf den Intensivstationen der Hamburger Krankenhäuser wurden am Montag (Stand 12.00 Uhr) laut dem Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und- Notfallmedizin (Divi) 74 Covid-19-Patienten behandelt, 3 weniger als am Vortag. 33 von ihnen mussten invasiv beatmet werden, 6 weniger als am Vortag. Die Gesundheitsbehörde gab die Gesamtzahl der Covid-19-Patienten in den Kliniken der Hansestadt (Stand Montag) mit 530 an, davon 81 auf Intensivstationen.

Die Hospitalisierungsinzidenz, also die Zahl der in Krankenhäusern neu aufgenommenen Corona-Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, sank laut RKI von 6,91 am Montag auf 5,45.

81,2 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger sind laut RKI mindestens einmal geimpft. Den vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Spritze haben demnach 79,5 Prozent. Eine Auffrischungsimpfung erhielten bisher 51,3 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.