Heil will befristete Arbeitsverträge beschränken

| Politik Politik

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Dauer und Häufigkeit von Arbeitsverträgen begrenzen, die ohne sachlichen Grund befristet sind. «Es gibt zu viele willkürlich befristete Arbeitsverträge, die vor allem für junge Menschen große Unsicherheiten in der Lebensplanung bedeuten», sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag). Für Beschäftigte, vor allem Berufseinsteiger, bedeuteten sachgrundlose Befristungen Unsicherheit und oft weniger Einkommen. Viele Befristungen seien häufig nicht betrieblich notwendig, sondern nur Mittel zur Umgehung des Kündigungsschutzes, sagte der Minister.

Gewerkschaften begrüßten die Pläne. Kritik kam aus der Wirtschaft und vom Koalitionspartner. Heil wies daraufhin, dass im Koalitionsvertrag vereinbart sei, Befristungen deutlich zurückzudrängen. «Das setze ich jetzt mit dem Gesetzentwurf um.» Nach Angaben des Ministers sollen sachgrundlose Befristungen durch eine kürzere Dauer und eine klare Obergrenze pro Unternehmen wieder zu der Ausnahme werden, als die sie ursprünglich gedacht gewesen seien.

Zudem sollten Befristungen mit Sachgrund - zum Beispiel Elternzeitvertretungen oder Auftragsspitzen - nicht mehr endlos gelten. «Wir gehen also auch gegen endlose Kettenbefristungen vor», sagte Heil. Die vorgeschlagenen Regelungen würden für den öffentlichen Dienst und die Privatwirtschaft gelten.

Gründe für einen befristeten Vertrag können etwa bestimmte Projekte eines Unternehmens sein, Vertretungen wie bei Elternzeit oder auch die Erprobung eines Mitarbeiters. Liegen diese nicht vor, spricht man von einer Befristung ohne Sachgrund. Diese soll dem Bericht zufolge laut Gesetzentwurf künftig 18 Monaten statt bislang zwei Jahre zulässig sein. Arbeitgeber mit mehr als 75 Mitarbeitern sollen davon künftig maximal 2,5 Prozent sachgrundlos befristet beschäftigen.

Gewerkschaften begrüßten die Pläne. «Der DGB erwartet, dass die ausufernde Praxis der sachgrundlosen Befristungen endlich eingedämmt wird», sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Reiner Hoffmann. Nach Einschätzung von IG-BAU-Chef Robert Feiger hat die Pandemie strukturelle Probleme auf dem Arbeitsmarkt einmal mehr sichtbar gemacht. Von rund 1,7 Millionen Neueinstellungen, die es bundesweit im zweiten Quartal 2020 gegeben habe, seien 700 000 befristet gewesen, hieß es unter Verweis auf Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. «In den Branchen, in denen derzeit eingestellt wird, sind sachgrundlose Befristungen leider eher die Regel als die Ausnahme», beklagte Verdi-Chef Frank Werneke. «Dem Unwesen von sachgrundlosen Befristungen muss ein Riegel vorgeschoben werden.»

Kritik an Heils Plänen kam dagegen vom Koalitionspartner. «Es soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Da steht aber ganz anderes drin», sagte Peter Weiß (CDU), arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Union im Bundestag, dem Nachrichtenportal «The Pioneer». In der Koalition sei ein anderes Vorgehen vereinbart gewesen. «Wo bleibt der Entwurf zur Arbeitszeit? Es war vereinbart, das parallel vorzulegen.»

Der Maschinenbauerverband VDMA warnte vor einer Umsetzung der Pläne. «Denn das Risiko steigender Arbeitslosigkeit lässt sich nur durch Wachstum und eine umfassende Liberalisierung des Arbeitsmarktes abwenden.» Dazu sollte die Höchstdauer für die sachgrundlose Befristung von zwei auf drei Jahre ausgeweitet und das Vorbeschäftigungsverbot bei Befristungen aufgehoben werden - zumindest so lange, bis die Pandemie-Folgen überwunden sind.

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bezeichnete das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben als mittlerweile «aus der Zeit gefallen». «Angesichts der Corona-Krise auf dem Arbeitsmarkt wäre es viel sinnvoller, Befristungen zu erleichtern», argumentierte das Institut. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.