Heil will Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verdoppeln

| Politik Politik

Um einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit abzudämpfen, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate erhöhen. Das geht aus Plänen der Bundesregierung hervor, die das Bundesarbeitsministerium der Deutschen Presse-Agentur bestätigt hat. Zuvor hatten mehrere Medien über den entsprechenden Verordnungsentwurf berichtet, der auch der dpa vorliegt. Demnach soll die Verlängerung der Zahldauer auf bis zu zwei Jahre bis spätestens 31. Dezember 2025 gelten. Danach soll die maximale Bezugsdauer von einem Jahr wieder greifen.

«Ohne die Verlängerung der Bezugsdauer kann davon ausgegangen werden, dass es zu einem erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben kommen würde», heißt es zur Begründung in dem Entwurf.

Die Verordnung kann die rot-grüne Minderheitsregierung auch ohne Befassung von Bundestag oder Bundesrat beschließen. Das Kabinett soll nach Angaben aus Regierungskreisen noch vor Weihnachten zustimmen. Das wäre am kommenden Mittwoch. In Kraft treten soll die Verordnung den Plänen zufolge zum 1. Januar 2025. 

Kurzarbeit hat zugelegt

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland in Kurzarbeit sind, stieg laut Verordnungsentwurf von August auf September 2024 nach vorläufigen und hochgerechneten Daten von 175.000 auf 268.000. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 116.000 beziehungsweise 76 Prozent mehr Menschen, die in Kurzarbeit waren. Gegenüber September 2022 hat sich die Zahl der Kurzarbeiter den Angaben zufolge fast verdreifacht.

Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Arbeitgeber können Kurzarbeit anordnen, wenn aus wirtschaftlichen Gründen ein vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der nicht zu vermeiden ist. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit soll Arbeitgeber bei den Kosten entlasten und Kündigungen verhindern. 

Auf die Bundesagentur für Arbeit kommen durch die längere Bezugsdauer dem Entwurf zufolge Mehrausgaben von 260 Millionen Euro zu. Dem stünden Minderausgaben in nicht bezifferbarer Höhe für andernfalls fälliges Arbeitslosengeld gegenüber, heißt es. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.