Herkunftskennzeichnung in Kantinen wird in Österreich Pflicht

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Ab dem 1. September müssen Kantinen und Großküchen in Österreich die Herkunft von Fleisch, Milchprodukten und Eiern sichtbar ausschildern. Die Art der Haltung muss nicht angegeben werden. Aus der Politik gibt es positive Stimmen, doch Tierschützern geht die Regelung nicht weit genug.

Sie kritisieren unter anderem, dass die Gastronomie von der neuen Regelung ausgeschlossen sei. Außerdem fehle es an einer Haltungskennzeichnung, die aus Sicht der Tierschützer besonders wichtig sei. „Ein Tierprodukt aus Österreich kann ja auch aus der miesesten Vollspaltenhaltung stammen“, so Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) gegenüber ORF.

Bauernbundespräsident Georg Strasser (ÖVP) sieht das offenbar anders und zeigt sich in einer Stellungnahme über die Entscheidung erfreut. Es sei ein lang ersehnter „Meilenstein für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich“. Auch Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger ist laut ORF überzeugt, dass „die Regelungen dazu führen werden, noch mehr heimische Qualitätsprodukte auf die Teller der Österreicherinnen und Österreicher zu bringen“.

Wie genau die Herkunftsangaben allerdings ausfallen, bleibt den Kantinenbetreibern selbst überlassen. Wie es in dem Bericht weiter heißt, können sie festlegen, ob sie zwischen „Nicht-EU“ und „EU“ unterscheiden wollen, oder ob sie sogar das Herkunftsland, das Bundesland oder die Region aufführen möchten.

Die Angaben müssen künftig in transparenter Form per Aushang oder in der Speisekarte sichtbar sein.


 

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