Hohe Bußgelder in NRW bei falschen Kontaktangaben in Restaurants

| Politik Politik

Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen greift die nordrhein-westfälische Landesregierung zu weiteren drastischen Maßnahmen. Wer in Restaurants oder Gaststätten falsche Angaben zu seiner Person macht, muss mit mehr 150 Euro Bußgeld rechnen. Die genaue Höhe werde noch geklärt, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstag nach einer Bund-Länder-Schalte in Düsseldorf. Die Kontaktlisten bei Feiern im öffentlichen Raum würden auch in Stichproben überprüft. Die Daten werden zur Nachverfolgung möglicher Kontakte zu Infizierten gesammelt.

Es gelte bei dieser Form des Rechtsbruchs und der Gefährdung von Menschen ebenfalls das «Null-Toleranz-Prinzip», sagte Laschet. Auch Wirte müssten eine «gewisse Plausibilität» der Einträge feststellen.

Die Höhe des Bußgelds und weitere Maßnahmen werden in der neuen Corona-Schutzverordnung festgelegt, die am Donnerstag in Kraft tritt. Einzelheiten stellt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch vor.

Das Bußgeld für falsche Kontaktangaben werde höher sein als die derzeitige Strafe von 150 Euro für Maskenverweigerer im öffentlichen Nahverkehr, sagte Laschet. «Nehmen Sie diese Listen zur Kontaktnachverfolgung ernst.» Er verwies auf die Großhochzeit in Hamm, die zu einem massiven Corona-Ausbruch in der Stadt geführt habe. Es liege im gesundheitlichen Interesse jedes Einzelnen, seinen richtigen Namen zu hinterlassen. Die Kontaktnachverfolgung sei «der Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie».

Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten am Dienstag beschlossen, dass die Länder Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen - und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Kreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen werden maximal 25 Teilnehmer «dringlich empfohlen» - aber nicht verpflichtend festgeschrieben. Wenn die Zahl auf 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner steigt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern «dringlich empfohlen».
 

Laschet bekräftigte, dass solche Beschränkungen nur da gelten sollten, wo die Grenzwerte überschritten würden. Der Staat solle weiterhin auch nicht die privaten Räume der Bürger kontrollieren. «Ich finde nicht, dass die Polizei jetzt durch die Wohnungen gehen sollte, um zu sehen: Wie viele Leute sitzen da zusammen?» Da sei jeder Bürger eigenverantwortlich. Die private Wohnung sei ein Raum, in dem der Staat nicht bestimmen sollte, wie viele Menschen zusammensitzen dürfen. «Wir haben jedenfalls nicht die Absicht, es durch staatliche Gesetze und Verordnungen zu regeln», sagte Laschet.

Zugleich appellierte Laschet an die Menschen, in der Corona-Pandemie möglichst auf nicht notwendige private Feiern zu verzichten. «Wir setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Feiern verzichten, die jetzt nicht notwendig sind.»

Flächendeckende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in ganz Deutschland würden nicht mehr gebraucht, sondern «lokale Handlungsmuster», sagte Laschet. Das Infektionsgeschehen sei in dichten Ballungsräumen höher als in ländlichen Regionen. «Es muss darum gehen, die richtige Balance zu finden zwischen Infektionsschutz und Alltag», sagte Laschet. «Wir müssen mit der Pandemie leben.»

NRW habe im Vergleich zu Ländern wie Frankreich oder Spanien eine «gute Ausgangslage», sagte Laschet. «Aber das Risiko ist da. Mit diesem Risiko müssen wir mit möglichst gezielten Maßnahmen leben.» In NRW würden aktuell rund 300 000 Corona-Tests pro Woche gemacht.

Einen Lockdown wie im März mit Schul- oder Kitaschließungen solle es nicht mehr geben. Das sei inzwischen auch Konsens. Eher müssten alle anderen Bereiche des öffentlichen Lebens zurückgefahren werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die niederländische Tourismusbranche steht vor einer möglichen drastischen Änderung: Die Regierung in Den Haag plant, die Mehrwertsteuer auf Übernachtungen von derzeit 9 auf 21 Prozent anzuheben. Die Maßnahme soll laut Medienberichten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Branchenvertreter warnen vor drastischen Folgen.

 

Die Neuköllner Kulturkneipe «Bajszel» ist erneut Ziel antisemitischer Anfeindungen geworden. Rund um die Schenke brachten unbekannte Flugblätter an, auf denen die drei Betreiber abgebildet sind und wegen angeblicher Unterstützung Israels persönlich bedroht werden.

Weniger Werbung für Ungesundes: Vor allem Kinder sollen dadurch geschützt werden. Die britische Regierung erhofft sich langfristig Milliardeneinsparungen im Gesundheitssektor.

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.