Hotel-Modellprojekte im Harz stehen vor vorzeitigem Aus

| Politik Politik

Durch die Neuregelungen der Corona-Notbremse stehen die Modellprojekte des Gastgewerbes in Sachsen-Anhalt vor dem vorzeitigen Aus. Ihre Fortführung sei durch das Gesetz untersagt, bestätigte die Staatskanzlei am Donnerstag.

Derzeit haben mehrere Gastronomiebetriebe im Harz und zwei Hotels in Mansfeld-Südharz in Absprache mit dem Wirtschaftsministerium und den Landkreisen unter Einhaltung strenger Sicherheits- und Hygieneregeln geöffnet. Sachsen-Anhalts Landesregierung hatte die Möglichkeit der versuchsweisen Öffnungen in ihrer Corona-Landesverordnung geschaffen. (Tageskarte berichtete)

Das Wirtschaftsministerium in Sachsen-Anhalt hatte erste Modellprojekte für Öffnungen in Gastronomie und im Hotelgewerbe während der Corona-Pandemie gestattet. Im Harz dürfen aktuell noch Lokale mit entsprechendem Hygienekonzept und bei einer Inzidenz von unter 200 im Kreis ihre Außengastronomie öffnen. Der Versuch war ursprünglich bis zum 30. April befristet. Im Landkreis Mansfeld-Südharz genehmigte das Ministerium die Öffnung zweier Hotels zwischen dem 16. April und 14. Mai.

Die neuen Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen, das Gesetz passierte am Donnerstag den Bundesrat. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss es noch unterzeichnen und es muss noch verkündet werden. Die Maßnahmen sind bis zzum 30. Juni befristet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.