Hotellerie und Gastronomie - Reaktionen auf Entscheidung zum Mindestlohn

| Politik Politik

Der Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 steigen. Anfang kommenden Jahres soll er bereits auf 13,90 Euro klettern. Das entspricht einer Steigerung von insgesamt 13,9 Prozent. Die Reaktionen aus dem Gastgewerbe bei Tageskarte.

Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) erklärte: „Die Mindestlohnkommission hat mit der Entscheidung unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, Kompromisse unter Würdigung der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Gesamtsituation zu erzielen. Es ist wichtig, dass die Sozialpartner gemeinsam eine von der Politik unabhängige Gesamtabwägung getroffen haben. Denn Löhne dürfen nicht Spielball der Politik sein. Damit sollte jetzt auch die politische Debatte beendet sein. Gleichwohl stellt das Verhandlungsergebnis und die damit verbundenen deutlichen Personalkostensteigerungen unsere Branche mit 2,2 Millionen Beschäftigten vor große Herausforderungen.“

Zöllick ordnet die Auswirkungen für Hotellerie und Gastronomie ein: „Acht gültige regionale Tarifverträge werden so bereits im Jahr 2026 überholt und teilweise außer Kraft gesetzt. Das gesamte tarifliche Lohngefüge wird dadurch beeinflusst – ein Eingriff in die Tarifautonomie. Durch die Erhöhung in zwei Schritten wird die Belastung abgemildert und die Planbarkeit verbessert.“

Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrungsmittel-Genuss-Gaststätten (NGG) und Mitglied in der Mindestlohnkommission, sagte: „Wir konnten nach schwierigen Verhandlungen eine vertretbare Lösung finden. Für unsere Branchen, in denen insbesondere im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk viele Menschen im Niedriglohnbereich arbeiten, ist das ein guter Schritt nach vorne. Die Erhöhung entspricht immerhin einem Plus von insgesamt 13,9 Prozent. Vollzeitbeschäftigte haben damit ab Januar 2026 pro Monat brutto rund 190 Euro mehr in der Tasche. Im zweiten Jahr ein Plus von Brutto 310 Euro im Gegensatz zu heute.“

„Mieten, Lebensmittel, Heizkosten - vieles wird immer teurer. Für die vielen Menschen im Niedriglohnbereich zählt jeder Cent, um die Kaufkraft zu steigern. Mit dem erhöhten Mindestlohn wird auch sichergestellt, dass der Abstand im untersten Lohnbereich zu den tarifgebundenen Unternehmen nicht zu groß wird“, hebt Guido Zeitler hervor.

Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, äußert sich wie folgt: „Wir akzeptieren die Entscheidung der unabhängigen Mindestlohnkommission. Es ist ein wichtiges Signal für die Tarifautonomie, dass sich die Sozialpartner auf eine Lösung verständigen konnten und nicht die Politik die Höhe des Mindestlohns festlegt. Für unsere Branche bedeutet diese Steigerung des Einstiegslohns für in der Regel ungelernte Kräfte jedoch eine erhebliche Herausforderung, da sie das gesamte Lohngefüge beeinflusst. Wir sehen die Gefahr, dass steigende Arbeitskosten es Betrieben erschweren werden, Menschen ohne Ausbildung eine Chance zu geben. Das könnte den Arbeitsmarkt zusätzlich belasten.

Auch Gereon Haumann, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Rheinland-Pfalz (DEHOGA), begrüßte die Entscheidung der Mindestlohnkommission. «Die Mindestlohnkommission hat mit der heutigen Entscheidung unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, Kompromisse unter Würdigung der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Gesamtsituation zu erzielen», sagte er. Löhne sollten kein Spielball der Politik sein, so Haumann weiter. Er hoffe, dass die politische Diskussion nun beendet sei.

Mecklenburg-Vorpommerns Arbeitgeberpräsident Lars Schwarz sieht in dem vorgelegten Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohnes eine zusätzliche Belastung für die Wirtschaft. Der Vorschlag der Mindestlohnkommission gehe an den realen Herausforderungen der Unternehmen vorbei. «Vor allem die lohnintensiven Branchen werden enorm unter Druck gesetzt», warnte Schwarz. Gerade in saisonal geprägten Wirtschaftsbereichen bestehe nach wie vor die Gefahr der Verlagerung beziehungsweise Abwanderung in europäische Nachbarländer mit geringeren Lohnkosten. 

«Die Politik muss dem Rechnung tragen, will sie auch künftig Erdbeeren aus deutschem Anbau verzehren, Urlaub in deutschen Destinationen machen oder handwerkliche Leistungen in der Region in Anspruch nehmen», mahnte Schwarz, der auch Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in MV ist. Der Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2027 in zwei Stufen auf 14,60 Euro steigen. Anfang kommenden Jahres soll er bereits auf 13,90 Euro steigen, wie die Mindestlohnkommission in Berlin mitteilte.

Der Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 steigen. Anfang kommenden Jahres soll er bereits auf 13,90 Euro klettern. Das entspricht einer Steigerung von insgesamt 13,9 Prozent. Die Reaktionen aus dem Gastgewerbe bei Tageskarte.

Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) erklärte: „Die Mindestlohnkommission hat mit der Entscheidung unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, Kompromisse unter Würdigung der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Gesamtsituation zu erzielen. Es ist wichtig, dass die Sozialpartner gemeinsam eine von der Politik unabhängige Gesamtabwägung getroffen haben. Denn Löhne dürfen nicht Spielball der Politik sein. Damit sollte jetzt auch die politische Debatte beendet sein. Gleichwohl stellt das Verhandlungsergebnis und die damit verbundenen deutlichen Personalkostensteigerungen unsere Branche mit 2,2 Millionen Beschäftigten vor große Herausforderungen.“

Zöllick ordnet die Auswirkungen für Hotellerie und Gastronomie ein: „Acht gültige regionale Tarifverträge werden so bereits im Jahr 2026 überholt und teilweise außer Kraft gesetzt. Das gesamte tarifliche Lohngefüge wird dadurch beeinflusst – ein Eingriff in die Tarifautonomie. Durch die Erhöhung in zwei Schritten wird die Belastung abgemildert und die Planbarkeit verbessert.“

Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrungsmittel-Genuss-Gaststätten (NGG) und Mitglied in der Mindestlohnkommission, sagte: „Wir konnten nach schwierigen Verhandlungen eine vertretbare Lösung finden. Für unsere Branchen, in denen insbesondere im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk viele Menschen im Niedriglohnbereich arbeiten, ist das ein guter Schritt nach vorne. Die Erhöhung entspricht immerhin einem Plus von insgesamt 13,9 Prozent. Vollzeitbeschäftigte haben damit ab Januar 2026 pro Monat brutto rund 190 Euro mehr in der Tasche. Im zweiten Jahr ein Plus von Brutto 310 Euro im Gegensatz zu heute.“

„Mieten, Lebensmittel, Heizkosten - vieles wird immer teurer. Für die vielen Menschen im Niedriglohnbereich zählt jeder Cent, um die Kaufkraft zu steigern. Mit dem erhöhten Mindestlohn wird auch sichergestellt, dass der Abstand im untersten Lohnbereich zu den tarifgebundenen Unternehmen nicht zu groß wird“, hebt Guido Zeitler hervor.

Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, äußert sich wie folgt: „Wir akzeptieren die Entscheidung der unabhängigen Mindestlohnkommission. Es ist ein wichtiges Signal für die Tarifautonomie, dass sich die Sozialpartner auf eine Lösung verständigen konnten und nicht die Politik die Höhe des Mindestlohns festlegt. Für unsere Branche bedeutet diese Steigerung des Einstiegslohns für in der Regel ungelernte Kräfte jedoch eine erhebliche Herausforderung, da sie das gesamte Lohngefüge beeinflusst. Wir sehen die Gefahr, dass steigende Arbeitskosten es Betrieben erschweren werden, Menschen ohne Ausbildung eine Chance zu geben. Das könnte den Arbeitsmarkt zusätzlich belasten.

Auch Gereon Haumann, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Rheinland-Pfalz (DEHOGA), begrüßte die Entscheidung der Mindestlohnkommission. «Die Mindestlohnkommission hat mit der heutigen Entscheidung unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, Kompromisse unter Würdigung der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Gesamtsituation zu erzielen», sagte er. Löhne sollten kein Spielball der Politik sein, so Haumann weiter. Er hoffe, dass die politische Diskussion nun beendet sei.

Mecklenburg-Vorpommerns Arbeitgeberpräsident Lars Schwarz sieht in dem vorgelegten Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohnes eine zusätzliche Belastung für die Wirtschaft. Der Vorschlag der Mindestlohnkommission gehe an den realen Herausforderungen der Unternehmen vorbei. «Vor allem die lohnintensiven Branchen werden enorm unter Druck gesetzt», warnte Schwarz. Gerade in saisonal geprägten Wirtschaftsbereichen bestehe nach wie vor die Gefahr der Verlagerung beziehungsweise Abwanderung in europäische Nachbarländer mit geringeren Lohnkosten. 

«Die Politik muss dem Rechnung tragen, will sie auch künftig Erdbeeren aus deutschem Anbau verzehren, Urlaub in deutschen Destinationen machen oder handwerkliche Leistungen in der Region in Anspruch nehmen», mahnte Schwarz, der auch Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in MV ist. Der Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2027 in zwei Stufen auf 14,60 Euro steigen. Anfang kommenden Jahres soll er bereits auf 13,90 Euro steigen, wie die Mindestlohnkommission in Berlin mitteilte.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.