Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum neuen Datenschutzrecht

| Politik Politik

Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in die betriebliche Praxis beschäftigt die Hotellerie auch nach dem 25. Mai 2018 weiterhin intensiv. Der Hotelverband unterstützt die Branche mit einem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leitfaden, der für die wichtigsten Neuerungen pragmatische Lösungsvorschläge bereithält. Die Verarbeitung der unter anderem während der mehrmonatigen Roadshow des Hotelverbandes zum Datenschutz im Dialog mit hunderten Hoteliers gewonnenen Erkenntnisse hat den Umfang des Leitfadens auf nun über 130 Seiten anwachsen lassen. „Wir haben den IHA-Leitfaden um weitere Checklisten und Vorlagen ergänzt, um die Umsetzung der ebenso herausfordernden wie bürokratischen DSGVO-Materie in den betrieblichen Alltag der Hotellerie zu erleichtern“, erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
 
Die aktualisierte Version des Leitfadens greift zahlreiche Beispiele aus dem Betriebsalltag auf und enthält u.a. Updates zu folgenden Punkten:

•    Verwendung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken,
•    Zulässigkeit von Videoüberwachung,
•    Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung,
•    Übersicht zu Löschfristen und
•    Muster eines Datenschutzkonzepts zur Orientierung für notwendige betriebliche Individualisierungen
 
Der Hotelverband verweist in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit der Überarbeitung der Hotelmeldescheine-Formulare. Ein entsprechendes Muster hat der Hotelverband entwickelt und passt auch dieses fortlaufend an die sich ergebenden 
Erkenntnisfortschritte an. „Hoteliers sollten insbesondere in den nächsten Monaten das Meldeschein-Formular regelmäßig mit dem jeweils letzten Stand des Musters abgleichen“, empfiehlt Otto Lindner. „Auf der Homepage des Hotelverbandes unter www.hotellerie.de/go/hotelmeldeschein steht das Muster allen Hoteliers in Deutschland als Word-Dokument in deutscher und englischer Sprache zum Download kostenfrei zur Verfügung.“
 
Der aktualisierte Leitfaden zum neuen Datenschutzrecht ist als PDF-Dokument im IHA-Shop unter www.iha-service.de zum Preis von 45,00 Euro inkl. USt. erhältlich. Verbandsmitglieder erhalten den Datenschutz-Leitfaden für die Hotellerie kostenfrei über das IHA-Extranet oder den DEHOGA-Shop.
 
Der Leitfaden zum Datenschutzrecht und das Meldeschein-Muster entsprechen dem besten Wissensstand des Hotelverbandes. Da es bislang aber weder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen zu Umsetzungsdetails der DSGVO gibt, übernimmt der Hotelverband keine Gewähr oder Haftung für die Informationen und Verbandsmuster.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.