HOTREC: Digitalstrategie der EU kann Unternehmen und Gemeinden stärken

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HOTREC begrüßt die ehrgeizigen Ankündigungen der Europäischen Kommission zur Digitalpolitik. Maßnahmen, die sich mit der Verantwortung von Online-Plattformen, der starken Marktmacht einer begrenzten Anzahl von Akteuren, der besseren gemeinsamen Nutzung von Daten und der kooperativen Wirtschaft befassen, stellen einen positiven Schritt für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen in der Europäischen Union dar.

In den letzten 20 Jahren haben Online-Plattformen die Art und Weise, wie Verbraucher Unterkunft und Reisen buchen, grundlegend neu gestaltet. HOTREC ist der Ansicht, dass sich ihre Schlüsselrolle in der heutigen Tourismuslandschaft in den EU-Vorschriften widerspiegeln muss, um ausgewogenere und fairere Märkte in Europa zu gewährleisten, die Interessen der Einheimischen und Bürger zu schützen und die Tourismusströme besser zu steuern.

Markus Luthe, Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Vertrieb und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), erklärte hierzu: „Es ist nun Konsens, dass die EU-Vorschriften mit der rasanten Entwicklung der Plattformwirtschaft nicht Schritt gehalten haben und nun einer grundlegenden Überarbeitung bedürfen. Was offline illegal ist, muss heute auch online illegal sein. Wenn es um die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Tourismus geht, muss sichergestellt sein, dass die lokalen Behörden reguleirende Maßnahmen festlegen, Steuern einziehen und Verkehrsströme lenken können müssen. Hierfür benötigen sie mehr als einen nur arg begrenzten Zugang zu den Plattform-Daten und einen lückenhaften Rechtsrahmen. Die digitalen Regeln der EU müssen Reiseziele und lokale Unternehmen unterstützen: Sie sind der Grund, warum die Verbraucher überhaupt online gehen, um Reisen und Unterkünfte zu buchen“.

Die Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel „Europa fit für ein digitales Zeitalter: Auf dem Weg zu einer wahrhaft europäischen digitalen Gesellschaft“ legt einen ehrgeizigen Plan mit politischen Vorschlägen für die kommenden zwei Jahre fest, der folgende Maßnahmen umfasst:

  • Ein Gesetzespaket zu digitalen Diensten, um die Verantwortung von Online-Plattformen zu stärken und die administrative Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden zu fördern. Das Paket könnte eine Bewertung und mögliche Anpassung der EU-Wettbewerbsregeln beinhalten.
  • Ein gesetzlicher Rahmen für die Datenverwaltung und ein Datengesetz, das sich mit dem Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden befassen könnte, sowie Klarstellungen zu B2B-Datenaustauschszenarien.
  • Ein Aktionsplan für digitale Bildung, um junge Menschen effektiv auf das digitale Zeitalter vorzubereiten und die Zahl der Absolventen mit fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten zu erhöhen.
  • Eine KMU-Strategie, um kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, wettbewerbsfähiger und innovativer zu werden, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und von der Digitalisierung zu profitieren.
  • Eine Initiative zur digitalen Besteuerung unter Berücksichtigung der im Rahmen der OECD bereits erzielten Fortschritte.

 

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