Hotrec: EuGH-Entscheidung zu Airbnb macht Überprüfung von EU-Vorschriften notwendig

| Politik Politik

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Rechtsstreit des französischen Tourismusverbandes AHTOP gegen Airbnb Ireland (C-390/18) schwäche, laut Hotrec, die Befugnisse nationaler und lokaler Behörden zur Regulierung des Marktes für private Kurzzeitvermietungen erheblich. Darüber hinaus mache das Urteil deutlich, dass die derzeitigen EU-Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr nicht mehr mit der aktuellen Marktrealität zusammenpassen.

In der Begründung des Urteils heißt es, dass Airbnb als reiner Dienstleister der Informationsgesellschaft gilt, da Airbnb keinen „entscheidenden Einfluss“ auf die Beherbergungsdienste ausübt, die über die Plattform vermittelt werden. Diese erstaunliche Begründung zeige deutlich, dass die derzeitigen EU-Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr, die aus dem Jahr 2001 stammen, nicht mehr auf die Geschäftsmodelle der digitalen Plattformen, die sich in den letzten zehn Jahren rasant weiterentwickelt haben, passen.

Ramon Estalella, Vorsitzender der Hotrec Working Group ‚Collaborative‘ Economy kommentiert: „Das heutige Urteil wird die Befugnisse der Behörden zur notwendigen Regulierung der lokalen Märkte für private Kurzzeitvermietungen untergraben und Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus und zu fairem Wettbewerb massiv erschweren.“

„Wir hoffen, dass die Europäische Kommission dieses Urteil als Paradebeispiel dafür nimmt, dass die E-Commerce-Richtlinie in ihrer jetzigen Form ihre Zeit überlebt hat, und erwarten, dass dies im kommenden Digital Services Act behandelt und Abhilfe geschaffen wird. EU-Vorschriften dürfen der Verfolgung berechtigter öffentlicher Interessen durch lokale Behörden nicht entgegenstehen,“ fordert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Mitglied des Executive Committees von Hotrec, gesetzgeberische Konsequenzen aus dem Urteil.

Hoteliers in ganz Europa unterstützen Maßnahmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Entwicklung der privaten Kurzzeitvermietung und zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen. Hotrec ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Gewährleistung der Verbrauchersicherheit und der Steuereinnahmen bei kurzfristigen privaten Vermietungen von den politischen Entscheidungsträgern nachdrücklich überprüft werden sollte. Die Einrichtung von Registrierungssystemen für private Kurzzeitvermieter in Europa ist eine Grundvoraussetzung, um eine nachhaltige und faire Entwicklung im Touismus zu erreichen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.