HOTREC fordert Flexibilität bei Arbeitszeit

| Politik Politik

HOTREC fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, anlässlich der nächsten Plenarsitzung die Beratungen zum Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (COM (2017) 797 final) wieder aufzunehmen. Die Empfehlungen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) würden insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen im Gastgewerbe großen Schaden zufügen, da notwenige Flexibilität verloren ginge und der Verwaltungsaufwand drastisch zunähme.

„Das Gastgewerbe in Europa besteht aus 1,9 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), von denen 90% Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind. Viele von ihnen arbeiten mit einem Zeitplan von 24 Stunden an 7 Tagen die Woche. Die Unvorhersehbarkeit der Aktivitäten (z.B. der Ausfall eines Kochs in letzter Minute) macht es für die Branche schwierig, z.B. gleich am ersten Arbeitstag allen Arbeitnehmern schriftliche Erklärungen zum Arbeitsvertrag zu geben. Darüber hinaus benötigt der Sektor auch Flexibilität bei der Art seiner Arbeitsverträge, die bei einem befristeten Vertrag oder einem Teilzeitvertrag je nach den Bedürfnissen nun einmal sehr unterschiedlich sein können“, erklärt Susanne Kraus-Winkler, Präsidentin von HOTREC.

„Ohne ein gewisses Maß an Flexibilität sowie die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips bei der Definition des Arbeitnehmer-Begriffs kommen auf das Gastgewerbe mit seinen besonderen Arbeitsbedingungen neue enorme Herausforderungen zu,“ warnt Jean-Marc Banquet d'Orx, Vorsitzender des Sektoralen Sozialen Dialogs von HOTREC.

Markus Luthe ergänzt als deutsches Mitglied im Executive Committee von HOTREC: „Wir weisen es als praxisfern zurück, dass ein Gastronom beispielsweise schon am ersten Arbeitstag Informationen zur Dauer der Probezeit, die Modalitäten und Vergütung von Überstunden oder die Festlegung variabler Arbeitszeitpläne schriftlich vorlegen muss. Auch können wir die Annahme von Aufträgen nicht von einer zuvor durchzuführenden, aufwändigen Prüfung der Referenz-Arbeitszeiten der Mitarbeiter unserer Betriebe abhängig machen. Ebenso sind die vorgesehenen Sanktionen gänzlich unverhältnismäßig und greifen tief in das Vertrauensverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmern ein, wenn sie das Vorliegen einer unbefristeten Vollzeitstelle verbindlich unterstellen, sobald die Informationen über Probezeiten oder Befristungen nicht gleich am ersten Arbeitstag vorgelegt werden.“

HOTREC fordert daher das Europäische Parlament auf, die Diskussionen im Plenum fortzusetzen und die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen des Gastgewerbes angemessen zu berücksichtigen.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.