Ifo-Institut: Mindestlohn sollte Lohnentwicklung nicht bestimmen

| Politik Politik

Bei der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns hat das Münchner Ifo-Institut für Zurückhaltung plädiert. Grundsätzlich habe die Mindestlohnkommission den Auftrag, sich bei ihrer Empfehlung für die Erhöhung daran zu orientieren, wie die Tariflöhne insgesamt sich entwickelten, sagte Ifo-Präsident Clemens Fuest der Funke Mediengruppe.

«Im ersten Quartal 2023 lagen die Tariflöhne knapp drei Prozent höher als ein Jahr zuvor, bis Oktober könnte die Steigerung etwas höher liegen. Sinn dieser Regel ist, dass die Mindestlöhne den allgemeinen Tariflöhnen folgen sollten, sie die Lohnentwicklung aber nicht bestimmen sollen.»

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, sagte hingegen, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro von zurzeit 12 Euro gesamtwirtschaftlich gesehen positive Effekte hätte. «Denn es würde die Kaufkraft vieler Menschen stützen und somit auch einen Nachfrageimpuls setzen und zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen», sagte er.

Nach Einschätzung der Vorsitzenden des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, müsste der Mindestlohn auf mindestens 14,13 Euro erhöht werden, um die Inflation auszugleichen. Die Linken-Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali forderte eine Anhebung auf mindestens 13,53 Euro.

Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern will am Montag in Berlin ihren Vorschlag für die neue Höhe des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte ihn zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Den nächsten Erhöhungsschritt zum 1. Januar 2024 soll nun wieder die Kommission vorschlagen. Die Regierung macht den neuen Wert dann in der Regel per Verordnung verbindlich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.