Immer mehr NRW-Großstädte mit Bettensteuer

| Politik Politik

Reisende müssen in einer steigenden Zahl an Großstädten von Nordrhein-Westfalen mit einer Bettensteuer auf den Übernachtungspreis rechnen. In Düsseldorf hat der Stadtrat vor wenigen Tagen eine solchen Abgabe ab dem 1. Januar 2024 beschlossen (Tageskarte berichtete). Mit der Landeshauptstadt werden dann sechs der zehn größten NRW-Städte diese kommunale Steuer erheben. Zudem werden in einer steigenden Zahl an Großstädten dabei neben Touristen auch Geschäftsreisende zur Kasse gebeten. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben.

Die Bettensteuer gibt es bereits in der Hälfte der zehn größten NRW-Städte: In Köln, Dortmund, Bonn, Münster und Wuppertal zumindest für Touristen. In Dortmund und Wuppertal müssen inzwischen zusätzlich auch Geschäftsreisende die Abgabe zahlen. Die Landeshauptstadt, die eine Stadt mit vielen großen Messen ist, besteuert ab 2024 auch entgeltliche Übernachtungen von Geschäftsreisenden: Zwischen Übernachtungen aus touristischen oder beruflichen Gründen wird nicht unterschieden. Bonn weitet 2024 die Steuer auf Geschäftsreisende aus.

In Duisburg, Bochum, Essen und Bielefeld ist keine Bettensteuer geplant, wie Sprecherinnen und Sprecher dieser Städte erklärten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres ein jahrelanges Hickhack um die kommunalen Abgaben beendet. Es entschied, dass diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Darüber hinaus gaben die Karlsruher Richterinnen und Richter grünes Licht für eine Ausweitung auf Geschäftsreisende, die bis dahin ausgenommen waren.

Der Städtetag NRW erklärte, ob eine Bettensteuer sinnvoll sei, müsse vor Ort entschieden werden. Die Städte hätten grundsätzlich die Möglichkeit, berufliche und touristische Übernachtungen mit einer Steuer zu belegen. «Klar ist: Die Übernachtungssteuern leisten aktuell in vielen Städten einen wichtigen Beitrag, um Infrastrukturprojekte für Tourismus und Geschäftsreisen vor Ort zu bezahlen», sagte Geschäftsführer Helmut Dedy jüngst der dpa.

Bei der Höhe der Bettensteuer gibt es in NRW Unterschiede: Düsseldorf setzt auf einen festen Betrag von drei Euro pro Person und Nacht. Im Vorfeld der Entscheidung hatte es heftige Diskussionen gegeben, weil das Übernachtungen in der Jugendherberge ebenso wie Übernachtungen in einem Luxushotel betreffen würde. Von der Bettensteuer sind deshalb Minderjährige und Klassenfahrten ausgenommen worden. Die Düsseldorfer Bettensteuer fällt nicht ganz so hoch aus wie ursprünglich vorgeschlagen, als fünf Euro pro Person und Nacht im Raum standen.

In den anderen NRW-Großstädten mit Bettensteuer wird ein prozentualer Betrag auf den Übernachtungspreis von zumeist fünf Prozent fällig. So beträgt in Bonn die Steuer derzeit noch fünf Prozent von dem für die Beherbergung aufgewendeten Betrag einschließlich Mehrwertsteuer. Dabei unterliegen sonstige Dienstleistungen wie Frühstück nicht dieser Steuer. Allerdings soll sie ab 2024 auf sechs Prozent steigen. In Dortmund sind 7,5 Prozent der Beherbergungsentgelte zu entrichten.

Beim Thema Bettensteuer hat es nicht nur in Düsseldorf Veränderungen gegeben. In Wuppertal wird laut der Stadt eine solche Steuer seit dem 1. März 2023 erhoben. Die sogenannte Infrastrukturförderabgabe war zwar bereits vor Corona beschlossen, dann aber mit Blick auf die gravierenden Folgen der Pandemie zunächst ausgesetzt worden. Außerdem ist die Regelung im vergangenen Jahr auf Geschäftsreisen erweitert worden. In Dortmund werden seit dem 1. April 2023 neben den privaten Übernachtungen gegen Entgelt auch berufliche von der Abgabe erfasst.

Die Bettensteuer spült den Großstädten Millionenbeträge in die Kassen und das bei einigen schon seit etlichen Jahren. In Köln entwickelte der spätere NRW-Finanzminister und SPD-Chef Norbert Walter-Borjans als Kämmerer die Bettensteuer, die 2010 breit eingeführt wurde. Sie ist 2014 aufgrund einer damaligen Rechtsprechung auf touristische Übernachtungen verengt worden. Ob und wann eine Ausweitung der Steuer auf Geschäftsreisende in Betracht gezogen wird, werde derzeit in der Politik diskutiert, hieß es in Köln zur Frage nach Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Mit dem Wegfall der Corona-Beschränkungen erholte sich die Tourismusbranche und damit stiegen auch wieder die Einnahmen aus der Bettensteuer, wie aus einer Übersicht der Stadt Köln hervorgeht. Im Jahr 2022 kamen durch die «Kulturförderabgabe» 11,3 Millionen Euro in die Kasse der Domstadt. Das reichte bei weitem noch nicht an den Wert vor der Pandemie heran. 2019 waren es 33,6 Millionen Euro. Bei den Zahlen spielen auch Effekte aus den jeweiligen Vorjahren eine Rolle.

Dortmund erhebt seit 2010 eine Beherbergungsabgabe, die der Stadt im Jahr 2022 gut 1,4 Millionen Euro eingebrachte. Im Jahr 2021 wurde sie ausgesetzt, um die Betriebe in der Corona-Krise zu stärken, sagte ein Stadtsprecher. Die Steuer machte 2019 knapp 2,4 Millionen Euro aus.

In Münster, wo es seit dem 1. Juli 2016 eine Beherbergungssteuer gibt, sind im Haushaltsplan für 2023 Einnahmen in Höhe von 1,4 Millionen Euro aufgeführt. Bonn nahm durch die Steuer 2022 knapp 1,6 Millionen Euro ein. Das war sogar etwas mehr als vor der Pandemie (2019: 1,43 Mio. Euro). 2021 sanken die Einnahmen auf eine halbe Million Euro. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.