Infektionsschutzgesetz - Branchenkritik bislang nicht ausgeräumt

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und damit die Pläne der Bundesregierung für die Corona-Schutzmaßnahmen ab Oktober verabschiedet. Die Änderungen gegenüber den von den Bundesministern Lauterbach und Buschmann vorgelegten Eckpunkten sind dabei nur marginal. „An unserer generellen Bewertung der Pläne ändert sich deshalb nur wenig. Auch wenn wir erleichtert sind, dass Schließungen von gastronomischen Einrichtungen und Beherbergungsverbote im geplanten „Instrumentenkatalog der Länder“ (§ 28b IfSG) nicht vorgesehen sind, appellieren wir weiter eindringlich an Bundestag und Bundesrat, das Gesetzesvorhaben noch grundlegend zu überarbeiten“, sagt der DEHOGA Bundesverband

Erfreulich sei, dass Bundesjustizminister Buschmann explizit betont habe, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt Anwendung finden muss. So gilt: Wenn die Infektionslage im Oktober so ist, wie sie heute ist, dürften danach keine Maßnahmen aus dem Stufenplan notwendig sein. Positiv sei auch, dass die vieldiskutierte Ausnahmeregelung von einer Maskenpflicht für innerhalb der zurückliegenden drei Monate Geimpfte oder Genesene ein Stück weit abgeschwächt wurde. Nun sollen die Länder die Wahl haben, ob Sie im Fall der Fälle von dieser Idee Gebrauch machen oder nicht. Damit ist diese umstrittene Regelung zum Impfstatus aber nicht aus der Welt, sondern lediglich in die Entscheidungshoheit der Länder verlegt worden, so der DEHOGA.

„Wir vermissen zudem insbesondere, dass bundesweit einheitliche Parameter wie zum Beispiel die Hospitalisierungsrate definiert werden, die dann maßgeblich für den Erlass bestimmter Maßnahmen sind. Wenn der Gesetzgeber den „Instrumentenkasten für die Länder“ definiert und richtigerweise herausgestellt hat, dass die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist und dass auch im Herbst und Winter gilt „Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind“, dann muss konsequenterweise auch definiert werden, welche Kriterien und Grenzen bundesweit zur Beurteilung des Infektionsgeschehens zur Anwendung kommen. Korrekturen und Klarstellungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und Bundesrat sind deshalb dringend erforderlich“, so der Verband.

„Die als Instrument in der zweiten „Gefahrenstufe“ vorgesehene Begrenzung der Personenzahl bei Veranstaltungen würde einmal mehr zu erheblichen Umsatzverlusten führen, wie die Erfahrungen aus dem letzten Winter unmissverständlich gezeigt haben, glaubt der DEHOGA. In zahlreichen Gerichtsentscheidungen wurde die Rechtswidrigkeit der Corona-Maßnahmen nur unter Verweis auf die kompensierenden Corona-Hilfen verneint. Wenn unsere Branche erneut mit kostenintensiven Auflagen und Corona-Maßnahmen belastet wird, muss also auch frühzeitig klar geregelt werden, dass und wie Unterstützung im Fall der Falle gewährt wird“ , so der Verband.

Ebenfalls wäre zu begrüßen, wenn wieder kostenfreie Tests zur Verfügung gestellt und ausreichend Testkapazitäten geschaffen werden, sagt der DEHOGA abschließend.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.