Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung, die sogenannte bundeseinheitliche Notbremse, die durch den deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt wurde (Tageskarte berichtete), wird von der Initiative Gastgeberkreis als völlig falsche Maßnahme bewertet. Der Gastgeberkreis schließt sich daher einer von der Initiative „Händler helfen Händlern“ initiierten Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage an.
"Noch immer herrscht in der deutschen Gastronomie große Verunsicherung, von einer konkreten Planungssicherheit ganz zu Schweigen. Die halbgaren Lockdowns Ende des vergangenen und Anfang des aktuellen Jahres waren nicht zielführend und wurden nur inkonsequent umgesetzt. Das bedeutet, dass auf dem Rücken der Gastronomie der Kampf gegen die Pandemie ausgefochten wird, während andere Branchen davon gänzlich oder teilweise unberührt bleiben", so eine Mitteilung der Initiative. Diese Ungleichbehandlung sei unangemessen. Wenn dieser Kampf gelingen solle, müssten auch die wirtschaftlichen Folgen klarer und gerechter verteilt sein. Daher unterstütze der Gastgebekreis die von der Initiative „Händler helfen Händlern“ vorbereitete Verfassungsbeschwerde.