Infektionsschutzgesetz: Gastgeberkreis bereitet Verfassungsbeschwerde vor

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Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung, die sogenannte bundeseinheitliche Notbremse, die durch den deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt wurde (Tageskarte berichtete), wird von der Initiative Gastgeberkreis als völlig falsche Maßnahme bewertet. Der Gastgeberkreis schließt sich daher einer von der Initiative „Händler helfen Händlern“ initiierten Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage an.

"Noch immer herrscht in der deutschen Gastronomie große Verunsicherung, von einer konkreten Planungssicherheit ganz zu Schweigen. Die halbgaren Lockdowns Ende des vergangenen und Anfang des aktuellen Jahres waren nicht zielführend und wurden nur inkonsequent umgesetzt. Das bedeutet, dass auf dem Rücken der Gastronomie der Kampf gegen die Pandemie ausgefochten wird, während andere Branchen davon gänzlich oder teilweise unberührt bleiben", so eine Mitteilung der Initiative. Diese Ungleichbehandlung sei unangemessen. Wenn dieser Kampf gelingen solle, müssten auch die wirtschaftlichen Folgen klarer und gerechter verteilt sein. Daher unterstütze der Gastgebekreis die von der Initiative „Händler helfen Händlern“ vorbereitete Verfassungsbeschwerde.

„Die derzeitige Lage der Corona-Pandemie ist sehr ernst und die aktuell steigenden Fallzahlen und Todesfälle erzwingen ein schnelles und vor allem umfassendes Handeln. Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz ist allerdings ein unmittelbarer und sehr einschneidender Grundrechtseingriff. Zudem ist die Prüfung durch das Verfassungsgericht noch nicht erfolgt und ich hege große Zweifel an der juristischen Haltbarkeit der Gesetzesänderung“, äußert sich Stephan von Bülow, Vorsitzender der Geschäftsführung Block House Restaurants und Mitinitiator Gastgeberkreis. 

Mirko Silz, CEO der FR L’Osteria SE und Mitinitiator des Gastgeberkreises, ergänzt: „Wir erwarten vernünftige und gut durchdachte Lösungsansätze und keine kurzfristigen Panikreaktionen sowie darüber hinaus konkrete Vorschläge für eine bessere Umsetzung der Maßnahmen, damit die jeweiligen Städte und Landkreise besser dafür Sorge tragen, dass die verordneten Maßnahmen auch wirklich durchgeführt und eingehalten werden. Ohne die Gastronomie und den Handel wird es keine Zukunft der Innenstädte geben. Damit wird den Menschen ein wichtiger Teil zur Erfüllung und Bewältigung ihres Alltags genommen.“ 


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