Initiative im Bundesrat: Manuela Schwesig will dauerhaft reduzierte Mehrwersteuer in Gastronomie

| Politik Politik

Der zur Minderung der Corona-Folgen befristet auf sieben Prozent verringerte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie soll nach dem Willen Mecklenburg-Vorpommerns fortbestehen. Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Schwerin mitteilte, wird das Land dazu eine Initiative in den Bundesrat einbringen.

«Ich hoffe sehr, dass wir Unterstützung von anderen Ländern bekommen, aber auch aus der Bundesregierung», sagte Schwesig. Diese habe der Bevölkerung und der Wirtschaft Unterstützung zugesichert. Eine Rückkehr zu dem alten Steuersatz indes komme einer Steuererhöhung und damit höheren Belastungen gleich. Und das bekämen nicht nur Besucher von Gaststätten zu spüren, sondern auch Eltern durch steigende Kosten für Kita- und Schulessen.

Der abgesenkte Mehrwertsteuersatz habe in der Corona-Pandemie geholfen, Umsatzeinbrüche zu mindern, erklärte Schwesig. «Jetzt kämpft die Branche mit hohen Energie- und steigenden Lebensmittelpreisen. Deshalb sollte zu den von der Bundesregierung geplanten Wirtschaftshilfen auch die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie gehören», mahnte Schwesig. Davon profitiere nicht nur das für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern wichtige Hotel- und Gaststättengewerbe. «Wir wollen, dass sich auch Bürgerinnen und Bürger mit kleinem und mittlerem Einkommen den Restaurantbesuch leisten können», sagte die Schweriner Regierungschefin.

Sie vertraue auf die Zusage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), sich für einen dauerhaft abgesenkten Steuersatz in diesem Bereich einzusetzen. «Natürlich haben wir haushalterisch neue Herausforderungen. Aber ich würde mir sehr wünschen, wenn es bei diesem Versprechen bleibt», sagte Schwesig. Die mit dem verringerten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie verbundenen Mindereinnahmen des Staates bezifferte sie mit jährlich etwa 3,5 Milliarden Euro, Mecklenburg-Vorpommern entgingen etwa 30 Millionen Euro.

Nach bisherigen Plänen des Bundes soll die mehrfach verlängerte Ausnahmeregelung zum Ende des Jahres 2023 auslaufen und dann der übliche Steuersatz von 19 Prozent auch wieder auf Speisen erhoben werden. Die Branche selbst dringt mit Hinweis auf die neuen Belastungen durch hohe Energiepreise und Inflation auf die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes.

Kostensteigerungen für die Betriebe können letztlich nur begrenzt an Kunden weitergegeben werden, warnte der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Landesverbandschef Lars Schwarz hatte zudem auf eine bereits deutlich spürbare Kaufzurückhaltung verwiesen. Wenn zum Jahresende die Mehrwertsteuerabsenkung auslaufe und der Satz wieder auf 19 Prozent steige, befürchte er ein beschleunigtes Sterben von Gaststätten im ganzen Land. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.