Kabinett plant Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung: DEHOGA sieht Chancen und Risiken

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, dass Prüfungen künftig bürokratieärmer und stärker digitalisiert ablaufen sollen. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Der Entwurf verspricht auch einen verstärkt risikoorientierten Ansatz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Rechtstreue Betriebe sollen demnach seltener kontrolliert werden, während in „identifizierten Risikobereichen“ intensivere Prüfungen stattfinden. Dazu zählen organisierte Kriminalität und organisierte Schwarzarbeit. Der DEHOGA äußert jedoch die Mutmaßung, dass die FKS bisher vorwiegend routiniert arbeitende, seriöse Unternehmen kontrolliere, was sich ändern müsse.

Forderungen des DEHOGA im Gesetzgebungsverfahren

Aus Sicht des DEHOGA bleiben drei Kernpunkte entscheidend:

  • Bürokratie abbauen!

  • Gerechte Digitalisierung: Schluss mit der Ungleichbehandlung des Gastgewerbes beim Nachweisgesetz!

  • Ursachen statt Symptome bekämpfen!

Die Digitalisierung behördeninterner Prozesse dürfe keinesfalls zu einem Mehraufwand für die Unternehmen führen. Zudem müsse bei Kontrollen die Aufdeckung substanzieller Verstöße im Fokus stehen, anstatt reine Formalverstöße zu ahnden.

Die geplante Ausweitung von Dokumentations-, Mitwirkungs- und Kontrollpflichten stößt bei der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) auf Kritik. Sie befürchtet, dass dies zu organisatorischen und finanziellen Mehrbelastungen für die Wirtschaft führen werde, besonders für kleine und mittlere Unternehmen.

Ursachenbekämpfung und Gleichbehandlung

Im Kontext des Nachweisgesetzes fordert der DEHOGA eine gerechte Digitalisierung, die es auch dem Gastgewerbe ermöglicht, wesentliche Vertragsbedingungen in elektronischer Form nachzuweisen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Ursachenbekämpfung der Schwarzarbeit. Der DEHOGA berichtet, dass Bewerber teilweise auf eine Schwarzlohnzahlung bestehen, was es rechtschaffenen Betrieben erschwert, Personal zu finden. Die häufigste von der FKS aufgedeckte Straftat ist der Leistungsmissbrauch, also der Bezug von Sozialleistungen neben einem Schwarzlohn. Der Verband fordert eine stärkere Thematisierung dieser Verstöße, um auch den Missbrauch von Sozialleistungen effektiver zu bekämpfen.

Letztlich sieht der DEHOGA – wie auch die BDA – die hohen Abgaben auf Arbeit als den Hauptanreiz für Schwarzarbeit. Eine Reform bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die zu mehr Netto vom Brutto führt, wird als nachhaltigster Weg zur Bekämpfung der Schwarzarbeit angesehen. Die alleinige Ausweitung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sei nicht geeignet, das Problem an der Wurzel zu lösen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.