Kartellamt angerufen – Verband sieht „gefährliche Ballung von Marktmacht“ im MICE-Bereich

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Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren e.V. (VDVO) hat das Bundeskartellamt über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und eine zunehmende Marktkonzentration im Bereich der MICE-Buchungsportale informiert. Nach Auffassung des Verbands droht in diesem zentralen Marktsegment für die deutsche Wirtschaft eine „gefährliche Ballung von Marktmacht“, die Wettbewerb und Innovationskraft der Branche einschränken könnte.

Milliardenschwerer MICE-Sektor im Fokus

Der MICE-Sektor (Meetings, Incentives, Congresses, Events) stellt mit einem jährlichen Volumen von rund 80 Milliarden Euro einen wesentlichen Teil des professionellen Geschäftsreisemarktes in Deutschland dar. Digitale Buchungsportale fungieren dabei als Vermittler zwischen Unternehmen, Hotels und Dienstleistern.

Der VDVO beobachtet, dass nur noch wenige Anbieter den Großteil dieses Marktes kontrollieren. Besondere Bedenken äußert der Verband hinsichtlich des Zusammenspiels mit neuen, technologiegetriebenen Lösungen, die Buchungsprozesse automatisieren und der Personalknappheit in der Hotellerie entgegenwirken sollen.

Verflechtungen und Gatekeeper-Funktion

Laut Verband sind führende Buchungsportale wirtschaftlich mit einem zentralen Anbieter dieser Automatisierungslösungen verflochten. Diese Struktur führe zu bedenklichen Marktstrukturen:

Aus der Branche gebe es Berichte, dass Hotels Anfragen über bestimmte Plattformen nur dann erhielten, wenn sie an diesen zentralen Technik-Anbieter angebunden seien. Dem Vernehmen nach werde Wettbewerbern der Zugang zu den notwendigen Schnittstellen verweigert. Dies könnte zu einer Abschottung des Marktes führen und sowohl Hotellerie als auch einkaufende Unternehmen benachteiligen.

Forderung nach kartellrechtlicher Prüfung

„Wenn digitale Plattformen gleichzeitig Gatekeeper und Marktteilnehmer sind, ist das eine gefährliche Kombination“, zitiert der Verband seinen Vorstandsvorsitzenden Björn Sänger. Er sieht Parallelen zu früheren Fällen im Onlinebuchungsmarkt.

Der VDVO fordert deshalb eine genaue kartellrechtliche Prüfung der aktuellen Marktverhältnisse und der wirtschaftlichen Verflechtungen. Ziel sei es, Transparenz, faire Zugangsbedingungen und echten Wettbewerb zu gewährleisten, um die Interessen der Unternehmen als Nachfrager zu schützen und Innovationen zu fördern.

Björn Sänger betont abschließend: „Digitale Effizienz darf nicht zur digitalen Dominanz führen. Wir brauchen Märkte, die offen bleiben – auch im Veranstaltungswesen.“


 

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