Kauf der Luca-App in Mecklenburg-Vorpommern war rechtswidrig

| Politik Politik

Der Kauf der Luca-App zur Verfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie durch das Land Mecklenburg-Vorpommern war vergaberechtswidrig. Das Oberlandesgericht (OLG) in Rostock erklärte am Donnerstag den Kauf vom 8. März dieses Jahres für unwirksam. In der Direktvergabe liege ein Wettbewerbsverstoß, ein Antrag auf Gestattung der Fortführung des Vertrages wurde zurückgewiesen. Das Gericht gab damit der Klage des Software-Unternehmens Vidavelopment in Wallenhorst (Niedersachsen) Recht.

In seiner Begründung sah das Gericht wegen der Pandemie zwar eine nicht vorhersehbare Dringlichkeit zur Beschaffung der App, dennoch hätte der Wettbewerb nicht gänzlich ausgeschlossen werden dürfen. Es wäre zumutbar gewesen, mehrere Angebote einzuholen.

Wie das OLG feststellte, hatte Vidavelopment bereits im Oktober 2020 ein Angebot zu seinem Produkt, die Vida-App, an die Staatskanzlei und vier Tage vor dem Kauf der Luca-App noch einmal direkt an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geschickt. Dieses Angebot hätte in die Auswahlentscheidung mit einbezogen werden müssen.

Das OLG befand außerdem, dass die Vida-App grundsätzlich konkurrenzfähig sei und die Mindestanforderungen der Landesregierung erfüllte. Die Entscheidung sei rechtskräftig, betonte das Gericht. Der Geschäftsführer von Vidavelopment, Robert Haile, zeigte sich erfreut und begrüßte das Urteil. Es müsse nun geklärt werden, welche Konsequenzen zu ziehen seien.

Digitalisierungsminister Christian Pegel (SPD) bedauerte die Entscheidung des OLG und verwies gleichzeitig auf mehrere Verfahren, die zuvor zugunsten des Landes entschieden worden seien. Pegel wollte das Urteil aber erst dann kommentieren, wenn es schriftlich vorliegt. Dies gelte auch für die Frage, ob und in welcher Weise womöglich eine erneute Vergabe erfolgt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Streit über die künftige gesetzliche Lohnuntergrenze wird heftiger. Arbeitgeberverbände gehen den Arbeitsminister scharf an - und beschäftigen sich auch mit einer anderen Frage.

Die Gemeinschaftsgastronomen und Caterer in Deutschland stehen vor immensen Herausforderungen. Beim „Parlamentarischen Abend der Gemeinschaftsverpflegung“ diskutierten Vertreter der Branche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Der Austausch von Reisewirtschaft und Politik steht im Mittelpunkt des 3. Hauptstadtkongresses des Deutschen Reiseverbands. Thematisch geht es unter anderem um Wirtschafts- und Tourismuspolitik, die Novellierung der Pauschalreiserichtlinie und geopolitische Herausforderungen.

Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland soll der Mindestlohn in den kommenden zwei Jahren auf bis zu 15 Euro steigen. Das erwartet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als zwingende Konsequenz aus einem neuen EU-Gesetz.

Am Donnerstag verhandelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erneut mit dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) über die Gehälter der rund 120.000 Beschäftigten bei McDonalds, Burger King, Nordsee, Vapiano und Co.

Eine repräsentative Umfrage unter 2.500 Männern und Frauen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung bestätigt, was der DEHOGA Bayern schon lange fordert: Arbeitnehmer wünschen sich mehr Flexibilität.

Wegen Corona und Energie-Krise war die Mehrwertsteuer in der Gastronomie gesenkt worden. Seit diesem Jahr gilt wieder der alte Steuersatz. Die Branche sieht sich dadurch unter Druck gesetzt.

Der Fachkräftemangel ist in vielen Bereichen der Wirtschaft spürbar. Nun sollen ältere Beschäftigte mit einer Prämie dazu ermuntert werden, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach dem Debakel bei den Wahlen in Sachsen und Thüringen zum Handeln aufgefordert. Die Ergebnisse seien ein deutliches Warnzeichen an die Ampel-Politik im Bund.

Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, kann schon bisher die eigene Rente aufbessern. Nun will die Ampel längeres Arbeiten noch attraktiver machen. Den Beschäftigten winkt eine Prämie.