Die geplante Abschaffung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterrabatte ist im aktuellen Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 nicht mehr enthalten. Eine zuvor bekannt gewordene inoffizielle Vorfassung hatte noch die Streichung von Paragraf 8 Absatz 3 Einkommensteuergesetz vorgesehen. Dagegen hatten sich unter anderem der Hotelverband Deutschland (IHA), der Deutsche Reiseverband (DRV) und der DEHOGA Bayern ausgesprochen.
Der aktuelle Referentenentwurf stammt vom Bundesministerium der Finanzen und trägt den Bearbeitungsstand 18. August 2026, 07:19 Uhr. Nach Angaben von RSM Ebner Stolz wurde das Papier am selben Tag an die Verbände zur Stellungnahme verschickt.
RSM Ebner Stolz verweist darauf, dass mehrere strittige Vorschläge aus einer inoffiziellen Vorfassung nicht mehr enthalten seien. Dazu zähle die Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte nach Paragraf 8 Absatz 3 EStG. Ebenfalls nicht mehr enthalten sei die zuvor vorgesehene Streichung des Freibetrags für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und -aufgaben nach Paragraf 16 Absatz 4 EStG.
Aktueller Steuerentwurf sieht keine Änderung von Paragraf 8 mehr vor
Der aktuelle Referentenentwurf sieht für 2027 Änderungen unter anderem an den Paragrafen 3b, 9a, 32 und 32a EStG vor. Weitere Änderungen betreffen die Paragrafen 35a, 39b und 40a. Eine Änderung von Paragraf 8 Absatz 3 ist nicht aufgeführt.
Damit sieht der aktuelle Referentenentwurf keine Abschaffung des Rabattfreibetrags von 1.080 Euro pro Jahr mehr vor. Die geltende Regelung berücksichtigt bei der Bewertung nach Paragraf 8 Absatz 3 EStG einen gesetzlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro.
Die zuvor bekannt gewordene Fassung hatte dagegen die Streichung von Paragraf 8 Absatz 3 vorgesehen. Nach Angaben aus dieser Fassung profitieren rund 1,4 Millionen Bürger von dem Freibetrag. Durch die Abschaffung wurden jährliche Steuermehreinnahmen von rund 240 Millionen Euro erwartet.
Hotelverband und Reiseverband wenden sich gegen geplante Abschaffung
Der Hotelverband Deutschland (IHA) hatte sich gegen die geplante Streichung ausgesprochen. Der IHA-Vorsitzende Otto Lindner erklärte: „Der Fiskus sollte nicht bei jedem noch so kleinen Extra mitverdienen wollen. Die Streichung des Freibetrages für Mitarbeiterrabatte wäre jedenfalls weniger Netto vom Brutto – und ein ganz falsches Signal an unsere Beschäftigten!“
Auch der Deutsche Reiseverband (DRV) hatte die Bundesregierung aufgefordert, den Rabattfreibetrag beizubehalten. DRV-Präsident Albin Loidl erklärte: „Wer den Beschäftigten ihre steuerlich begünstigten Mitarbeiterrabatte nimmt, kürzt ihnen faktisch einen Teil ihrer Vergütung. Gerade in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten ist das das völlig falsche Signal.“
Der DRV verwies darauf, dass vergünstigte Reiseleistungen aus dem eigenen Angebot in der Reisewirtschaft als zusätzliche Leistung für Beschäftigte eingesetzt würden. Sie dienten nach Darstellung des Verbands auch der Mitarbeitergewinnung und -bindung.
DEHOGA Bayern fordert Erhalt des steuerlichen Rabattfreibetrags für Mitarbeiter
Am 19. August 2026 sprach sich auch der DEHOGA Bayern gegen die Abschaffung aus. Der Verband bezeichnete Mitarbeiterrabatte im Gastgewerbe als Instrument, um Beschäftigten einen zusätzlichen Vorteil zu bieten und Mitarbeiter zu binden.
DEHOGA-Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer erklärte: „Wir können doch nicht schon wieder den Faktor Arbeit belasten. Die Abschaffung des Rabattfreibetrags wäre ein völlig falsches Signal.“
Inselkammer forderte, der Rabattfreibetrag müsse erhalten bleiben. Zusätzliche Belastungen für Beschäftigte schwächten nach Darstellung des Verbands zudem deren Kaufkraft und damit die Binnennachfrage.
Entwurf erhöht Grenze für steuerbegünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge
Der Referentenentwurf enthält außerdem eine für das Gastgewerbe relevante Änderung bei steuerbegünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen. Der maximal zulässige Grundlohn soll für Sonn- und Feiertagsarbeit von 50 auf 75 Euro je Stunde steigen. Für Nachtarbeit soll die Grenze von 50 Euro bestehen bleiben.
Das Bundesfinanzministerium beziffert die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen auf rund 70 Millionen Euro jährlich.
Nach Angaben von RSM Ebner Stolz ist die Befassung des Bundeskabinetts mit dem Einkommensteuerreformgesetz für den 2. September 2026 vorgesehen. Bei dem Papier handelt es sich weiterhin um einen Referentenentwurf. Die vorgesehenen Regelungen sind damit noch nicht beschlossen.
Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.