Kein Arbeitslosengeld für Ungeimpfte?

| Politik Politik

Die bereits für Mitte März beschlossene Impfpflicht für Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen rückt näher. Über die allgemeine Impfpflicht wird im Bundestag und weit über das Parlament hinaus noch heiß diskutiert. Doch was passiert eigentlich, wenn ein Ungeimpfter seinen Job verliert? Bekommt er dann etwa überhaupt Arbeitslosengeld? Laut Bundesagentur für Arbeit bestehen gravierende Unterschiede zwischen einrichtungsbezogener und allgemeiner Impfpflicht.

Der Vorstandsvorsitzende der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, hat das Problem am vergangenen Wochenende auf den Tisch gelegt - und prompt beißende Kritik von FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki geerntet. «Dass man Menschen in den Senkel stellt einfach aufgrund ihres Impfstatus, wird mittlerweile für mich unerträglich», sagte der FPD-Politiker, der auch im Bundestag gegen eine allgemeine Impfpflicht zu Felde zieht, am Sonntagabend bei «Bild»-TV. Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht wähnt gar «Willkür und soziale Erpressung», wie sie der «Bild» anvertraute.

Blick in die Gesetzbücher

Ein Blick in die Gesetzbücher hilft weiter - zumindest einen Schritt. Die Bundesagentur muss - zum Beispiel bei der Vergabe von Arbeitslosengeld - nach Rechtslage entscheiden. Und das Sozialgesetzbuch III sieht in Paragraf 138 eindeutig vor, dass sich jeder, der Arbeitslosengeld beziehen möchte, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss. Das heißt im Klartext, er muss einen Job annehmen, der ihm etwa von der Arbeitsagentur angeboten wird, wenn er dazu geeignet ist und die Arbeit unter bestimmten Gesichtspunkten zumutbar ist - egal in welcher Branche.

Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bedeutet das: Wer wegen der fehlenden Impfung von seinem Arbeitgeber gekündigt oder freigestellt wird, kann in der Regel Arbeitslosengeld beziehen - vorausgesetzt, er stellt sich grundsätzlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung und ist grundsätzlich bereit, unabhängig von der Branche den Job zu wechseln. Für die Praxis dürfte das zumindest ein Hintertürchen sein, durch das die Betroffenen schlüpfen können.

Recht auf Seite der Arbeitgeber

Kommt es zu einer allgemeinen Impfpflicht, könnte aber auch diese Tür zu sein. Denn: Ein Ungeimpfter stünde dann auch nicht mehr für Tätigkeiten in anderen Branchen zur Verfügung - die Impfpflicht würde ja für die Ausübung aller Berufe gelten. Arbeitgeber hätten wohl das Recht, Ungeimpfte bei der Jobsuche nicht zu berücksichtigen, glaubt Scheele. Die Bundesagentur müsste dann prüfen, ob eine Sperrzeit vom Arbeitslosengeld verhängt werden müsse, argumentierte der BA-Chef in den Zeitungen der Funke-Gruppe.

Kubicki brachte dies zum Schäumen: «Ich finde es unverfroren, in der jetzigen Phase mit solchen Anregungen zu kommen», sagte Kubicki bei «Bild»-TV. «Die Gefahr geht doch nicht von Ungeimpften aus, sondern von Infizierten.» Man müsste also sagen: «Wer sich infiziert, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil er ja seine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen kann. Da wird Herr Scheele sofort erkennen, dass das kompletter Unsinn ist.»

Gesetzgeber am Zug

Ein Sprecher der Bundesagentur betonte am Montag, der Gesetzgeber sei am Zug. Wenn in der Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht entsprechende Möglichkeiten geschaffen würden, dann sei die Bundesagentur selbstverständlich auch an eine gegebenenfalls neue Rechtslage gebunden.

Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte erstmals ausführlich über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland diskutiert. Die Ampel-Koalition hat vereinbart, dass die Abgeordneten in freier Abstimmung ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben beraten und entscheiden sollen. Entschieden werden könnte nach SPD-Planungen im März. Eine Gruppe um Kubicki will eine Impfpflicht generell verhindern. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.

Der Dehoga Niedersachsen warnt vor massiven Schäden für das Gastgewerbe durch angekündigte Streiks im Nah- und Luftverkehr während der Hannover Messe. Verbandspräsident Breuckmann kritisiert den Zeitpunkt der Maßnahmen und fordert eine schnelle Einigung der Tarifparteien.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie von 1.000 Euro. Doch Unternehmensvertreter reagieren genervt.

Die NGG wirft dem DEHOGA Rheinland-Pfalz vor, Tarifverhandlungen einseitig für gescheitert erklärt zu haben. Beide Seiten stellen unterschiedliche Positionen zu Angebot und Forderungen dar.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie. Doch wie viele Arbeitnehmer sie am Ende bekommen, bleibt abzuwarten.