Kein Fragerecht nach Impfstatus der Mitarbeiter in Hotels und Restaurants

| Politik Politik

In besonders sensiblen Bereichen wie Kita, Schule und Pflege dürfen Arbeitgeber künftig Auskunft von ihren Beschäftigten verlangen, ob sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Das hat der Bundestag beschlossen. In Branchen wir dem Gastgewerbe, besteht ein solcher Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach der überwiegenden Juristenmeinung nicht, so der DEHOGA Bundesverband.

Das Fragerecht besteht nur so lange, wie eine pandemische Notlage durch den Gesetzgeber festgestellt ist. Der so ermittelte Status kann über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden. Bisher war die Abfrage des Impf- und des Immunstatus lediglich in Krankenhäusern und Arztpraxen erlaubt. Die Änderung muss noch durch den Bundesrat.

In allen anderen Branchen, auch solchen mit weiter bestehenden Corona-Einschränkungen wie dem Gastgewerbe, besteht ein solcher Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach der überwiegenden Juristenmeinung nicht. Die Mitarbeiter sind deshalb wohl rechtlich nicht verpflichtet, auf entsprechende Fragen ihres Arbeitgebers wahrheitsgemäß zu antworten. Auch in der in der letzten Woche aktualisierten Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde trotz intensiver politischer Diskussion kein Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus geregelt.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine rechtliche Regelung in einem bestimmten Kontext nur geimpfte oder genesene Beschäftigte zulässt. Denn diese Verpflichtung kann nur eingehalten werden, wenn der Impfstatus dem Arbeitgeber bekannt ist. Im Gastgewerbe ist das derzeit nur im Rahmen der sog. 2G-Regelung in Hamburg der Fall. Dort sieht die Corona-Rechtsverordnung ausdrücklich vor, dass in gastgewerblichen Betrieben, die sich für die Anwendung der 2G-Regelung entschieden haben, im Gastkontakt nur Beschäftigte tätig sein dürfen, die ihrerseits 2G nachgewiesen haben. Führt ein Betrieb dagegen aufgrund seines Hausrechts 2G für Gäste ein, ohne dass die jeweilige Corona-Rechtsverordnung des Landes 2G auch für Mitarbeiter festschreibt, ergibt sich daraus nicht automatisch ein Fragerecht.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hatte sich in den letzten Wochen massiv für einen Auskunftsanspruch der Arbeitgeber aller Branchen nach dem Impf- bzw. Immunstatus aller Beschäftigten eingesetzt. Auch Gesundheitsminister Spahn hatte sich dafür ausgesprochen, war aber am Widerstand der SPD gescheitert. Begründet wird die Ablehnung eines generellen Fragerechts mit den Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten und mit Datenschutz.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.