Kein Recht auf „Hitzefrei“

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Da kann es noch so heiß sein: Arbeitnehmer haben kein Recht auf „Hitzefrei“. Es gibt auch kein Anrecht auf klimatisierte Räume. Allerdings sollte der Arbeitgeber wenn die Sonne vom Himmel brennt nach seinen Möglichkeiten für Abkühlung sorgen und im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht die Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung für die Gesundheit möglichst vermieden wird. Der Dehoga hat ein paar Tipps auf Lager.

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