Kein Vergütungsanspruch im Lockdown: BAG bekräftigt Rechtsprechung zum fehlenden Betriebsrisiko

| Politik Politik

In einer in dieser Woche veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nochmals bekräftigt, dass der Arbeitgeber bei einer behördlich verfügten Betriebsschließung im Rahmen allgemeiner Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und damit auch nicht das Vergütungsrisiko trägt.

In der Entscheidung geht es um die Mitarbeiterin einer Wuppertaler Spielhalle, die durch den Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 per Allgemeinverfügung geschlossen wurde. Der Arbeitgeber konnte seine Mitarbeiter deshalb nicht beschäftigen und vereinbarte mit diesen Kurzarbeit.

Die klagende Mitarbeiterin hatte allerdings ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und konnte deshalb kein Kurzarbeitergeld beziehen. Sie klagte daraufhin – letztlich erfolglos – Arbeitsvergütung für die Tage ein, an denen sie während des Lockdowns laut Dienstplan eingeteilt war. In einer ähnlich gelagerten Entscheidung im Oktober 2021 hatte das BAG bereits einmal eine Vergütungsklage eines Minijobbers abgelehnt. Mehrere Vorinstanzen hatten zuvor anders geurteilt.

Das wesentliche Argument der höchsten deutschen Arbeitsrichter: Die Ursache der Betriebsschließung liegt bei einem Lockdown nicht in höherer Gewalt und auch nicht in einer eigenen (wirtschaftlich bedingten) Entscheidung des Arbeitgebers. Sondern die Arbeitsleistung wird deshalb unmöglich, weil aufgrund einer letztlich politischen Entscheidung die Schließung behördlich verfügt wird. Es realisiert sich also nicht das in einem bestimmten Betrieb angelegte Betriebsrisiko.

Die bloße „Publikumsaffinität“ eines Betrieb führt nicht dazu, dass ihm dieses Risiko zugerechnet wird. Vielmehr geht es um allgemeine Risiken und übergreifende gesellschaftliche Ziele: Das Infektionsrisiko für die Allgemeinheit sollte eingedämmt und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens aufrechterhalten werden. Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des einzelnen Arbeitgebers.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.