Kein Vergütungsanspruch im Lockdown: BAG bekräftigt Rechtsprechung zum fehlenden Betriebsrisiko

| Politik Politik

In einer in dieser Woche veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nochmals bekräftigt, dass der Arbeitgeber bei einer behördlich verfügten Betriebsschließung im Rahmen allgemeiner Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und damit auch nicht das Vergütungsrisiko trägt.

In der Entscheidung geht es um die Mitarbeiterin einer Wuppertaler Spielhalle, die durch den Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 per Allgemeinverfügung geschlossen wurde. Der Arbeitgeber konnte seine Mitarbeiter deshalb nicht beschäftigen und vereinbarte mit diesen Kurzarbeit.

Die klagende Mitarbeiterin hatte allerdings ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und konnte deshalb kein Kurzarbeitergeld beziehen. Sie klagte daraufhin – letztlich erfolglos – Arbeitsvergütung für die Tage ein, an denen sie während des Lockdowns laut Dienstplan eingeteilt war. In einer ähnlich gelagerten Entscheidung im Oktober 2021 hatte das BAG bereits einmal eine Vergütungsklage eines Minijobbers abgelehnt. Mehrere Vorinstanzen hatten zuvor anders geurteilt.

Das wesentliche Argument der höchsten deutschen Arbeitsrichter: Die Ursache der Betriebsschließung liegt bei einem Lockdown nicht in höherer Gewalt und auch nicht in einer eigenen (wirtschaftlich bedingten) Entscheidung des Arbeitgebers. Sondern die Arbeitsleistung wird deshalb unmöglich, weil aufgrund einer letztlich politischen Entscheidung die Schließung behördlich verfügt wird. Es realisiert sich also nicht das in einem bestimmten Betrieb angelegte Betriebsrisiko.

Die bloße „Publikumsaffinität“ eines Betrieb führt nicht dazu, dass ihm dieses Risiko zugerechnet wird. Vielmehr geht es um allgemeine Risiken und übergreifende gesellschaftliche Ziele: Das Infektionsrisiko für die Allgemeinheit sollte eingedämmt und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens aufrechterhalten werden. Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des einzelnen Arbeitgebers.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.