Kein Vergütungsanspruch im Lockdown: BAG bekräftigt Rechtsprechung zum fehlenden Betriebsrisiko

| Politik Politik

In einer in dieser Woche veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nochmals bekräftigt, dass der Arbeitgeber bei einer behördlich verfügten Betriebsschließung im Rahmen allgemeiner Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und damit auch nicht das Vergütungsrisiko trägt.

In der Entscheidung geht es um die Mitarbeiterin einer Wuppertaler Spielhalle, die durch den Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 per Allgemeinverfügung geschlossen wurde. Der Arbeitgeber konnte seine Mitarbeiter deshalb nicht beschäftigen und vereinbarte mit diesen Kurzarbeit.

Die klagende Mitarbeiterin hatte allerdings ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und konnte deshalb kein Kurzarbeitergeld beziehen. Sie klagte daraufhin – letztlich erfolglos – Arbeitsvergütung für die Tage ein, an denen sie während des Lockdowns laut Dienstplan eingeteilt war. In einer ähnlich gelagerten Entscheidung im Oktober 2021 hatte das BAG bereits einmal eine Vergütungsklage eines Minijobbers abgelehnt. Mehrere Vorinstanzen hatten zuvor anders geurteilt.

Das wesentliche Argument der höchsten deutschen Arbeitsrichter: Die Ursache der Betriebsschließung liegt bei einem Lockdown nicht in höherer Gewalt und auch nicht in einer eigenen (wirtschaftlich bedingten) Entscheidung des Arbeitgebers. Sondern die Arbeitsleistung wird deshalb unmöglich, weil aufgrund einer letztlich politischen Entscheidung die Schließung behördlich verfügt wird. Es realisiert sich also nicht das in einem bestimmten Betrieb angelegte Betriebsrisiko.

Die bloße „Publikumsaffinität“ eines Betrieb führt nicht dazu, dass ihm dieses Risiko zugerechnet wird. Vielmehr geht es um allgemeine Risiken und übergreifende gesellschaftliche Ziele: Das Infektionsrisiko für die Allgemeinheit sollte eingedämmt und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens aufrechterhalten werden. Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des einzelnen Arbeitgebers.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wo «klimafreundlich» drauf steht, soll wirklich «klimafreundlich» drin sein: Die EU-Kommission will neue Mindeststandards für grüne Werbung. Gelten soll das für sämtliche Produkte und Dienstleistungen. Auch Unternehmen könnten davon profitieren.

Die Ampelkoalition plant die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die nicht ausreichend viele schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Dabei soll auch eine „vierte Staffel“ für Betriebe eingeführt werden, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Kritik kommt von den Arbeitgebern.

Am Montag geht im öffentlichen Verkehr vielfach nichts mehr: Zwei Gewerkschaften haben großangelegte Warnstreiks bei Bahnen, Flughäfen und in der Schifffahrt gestartet. Worauf sich die Menschen einstellen müssen - und wie es danach weiter geht.

Bahnen und Busse stehen zum Wochenstart still, Flugzeuge bleiben am Boden, auf den Straßen dürfte es voll werden. Der Verkehrsstreik mehrerer Gewerkschaften hat um Mitternacht begonnen. Zugleich gehen im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst die Gespräche weiter.

Im Streit um einen neuen Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat die Gewerkschaft NGG die Verhandlungen nach der zweiten Runde für gescheitert erklärt. Der Dehoga bezeichnete forderte die Gewerkschaft auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Studierende und (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler können seit dem 15. März einen Antrag auf eine Energiepreispauschale in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 200,- Euro stellen. Alle Infos bei Tageskarte.

Die Schlussabrechnungen zu den Corona-Hilfen (Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe) sind bis zum 30. Juni 2023 über das Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz einzureichen. Diese Schlussabrechnungen müssen zwingend erstellt werden, sonst droht die Rückzahlung der Beihilfen.

Anders als bei vielen anderen aktuellen Vorhaben ziehen die Ampel-Fraktionen bei der geplanten Reform des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung an einem Strang. Mit dem Gesetz sollen mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland gewonnen werden.

Ab dem 1. September müssen Kantinen und Großküchen in Österreich die Herkunft von Fleisch, Milchprodukten und Eiern sichtbar ausschildern. Aus der Politik gibt es positive Stimmen, Tierschützern geht die Regelung nicht weit genug.

Im Fokus des zwölften Ausbildungsbotschaftertages des bayerischen Gastgewerbes, der vom DEHOGA Bayern in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag durchgeführt wird, stand die Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulformen.