Keine Datenerhebung auf Vorrat - Gericht gibt Airbnb Recht

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Die Stadt München darf ihre Bürger nicht einer allgemeinen Kontrolle «ins Blaue hinein» unterziehen. Deshalb hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Forderung der Stadt an den Ferienwohnungsvermittler Airbnb abwiesen, ihr die Gastgeber aller mehr als acht Wochen im Jahr vermieteten Unterkünfte preiszugeben.

Auf der Online-Plattform von Airbnb inserieren Gastgeber anonym Wohnräume zum zeitweisen Aufenthalt. In Bayern ist die Vermietung privater Wohnräume an Reisende ab acht Wochen im Kalenderjahr genehmigungspflichtig. Das Verwaltungsgericht hatte keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen das Auskunftsersuchen der Landeshauptstadt, der Verwaltungsgerichtshof aber schon. Er habe sich bei seiner Entscheidung jetzt im Wesentlichen auf die Gründe gestützt, die ihn schon zur Zulassung der Berufung bewogen hätten, sagte eine Sprecherin am Donnerstag.

Demnach muss sich die Stadt auf Auskunftsersuchen im Einzelfall beschränken. Das setze aber einen konkreten personen- oder objektbezogenen Anfangsverdacht für eine Zweckentfremdung voraus. Eine gelegentliche, auch mehrfache Vermietung oder Gebrauchsüberlassung reiche nicht. Eine generelle und flächendeckende «Datenerhebung auf Vorrat» komme nicht in Betracht, so die Richter damals.

Eine Airbnb-Sprecherin begrüßte den Beschluss des Gerichtshofs, «da der Schutz personenbezogener Nutzerdaten für uns höchste Priorität hat». Die massenhafte Abfrage persönlicher Daten sei rechtswidrig.

Die Münchner Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) zeigte sich enttäuscht. Im Kampf gegen illegale Ferienwohnungen bräuchten die Gemeinden Auskunft. Das Sozialreferat fordere eine Registrierung- und Genehmigungspflicht für alle Wohnungen, die zur Fremdenbeherbergung angeboten werden, und eine Räumungsbefugnis bei Zweckentfremdung. Hilfreich wäre schon die Verpflichtung, dass solche Wohnungen nur unter dem Namen des Anbieters inseriert werden dürften. (dpa)


 

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