Keine Datenerhebung auf Vorrat - Gericht gibt Airbnb Recht

| Politik Politik

Die Stadt München darf ihre Bürger nicht einer allgemeinen Kontrolle «ins Blaue hinein» unterziehen. Deshalb hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Forderung der Stadt an den Ferienwohnungsvermittler Airbnb abwiesen, ihr die Gastgeber aller mehr als acht Wochen im Jahr vermieteten Unterkünfte preiszugeben.

Auf der Online-Plattform von Airbnb inserieren Gastgeber anonym Wohnräume zum zeitweisen Aufenthalt. In Bayern ist die Vermietung privater Wohnräume an Reisende ab acht Wochen im Kalenderjahr genehmigungspflichtig. Das Verwaltungsgericht hatte keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen das Auskunftsersuchen der Landeshauptstadt, der Verwaltungsgerichtshof aber schon. Er habe sich bei seiner Entscheidung jetzt im Wesentlichen auf die Gründe gestützt, die ihn schon zur Zulassung der Berufung bewogen hätten, sagte eine Sprecherin am Donnerstag.

Demnach muss sich die Stadt auf Auskunftsersuchen im Einzelfall beschränken. Das setze aber einen konkreten personen- oder objektbezogenen Anfangsverdacht für eine Zweckentfremdung voraus. Eine gelegentliche, auch mehrfache Vermietung oder Gebrauchsüberlassung reiche nicht. Eine generelle und flächendeckende «Datenerhebung auf Vorrat» komme nicht in Betracht, so die Richter damals.

Eine Airbnb-Sprecherin begrüßte den Beschluss des Gerichtshofs, «da der Schutz personenbezogener Nutzerdaten für uns höchste Priorität hat». Die massenhafte Abfrage persönlicher Daten sei rechtswidrig.

Die Münchner Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) zeigte sich enttäuscht. Im Kampf gegen illegale Ferienwohnungen bräuchten die Gemeinden Auskunft. Das Sozialreferat fordere eine Registrierung- und Genehmigungspflicht für alle Wohnungen, die zur Fremdenbeherbergung angeboten werden, und eine Räumungsbefugnis bei Zweckentfremdung. Hilfreich wäre schon die Verpflichtung, dass solche Wohnungen nur unter dem Namen des Anbieters inseriert werden dürften. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.