Keine generelle Corona-Isolationspflicht mehr in Schleswig-Holstein

| Politik Politik

Wer positiv auf Corona getestet ist, muss in Schleswig-Holstein seit Donnerstag nicht mehr für fünf Tage zu Hause bleiben. Die Landesregierung hat am Mittwoch per Erlass die generelle Isolationspflicht abgeschafft. Stattdessen gilt nun - außerhalb der Wohnung - eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für jene ab dem 6. Lebensjahr, die einen positiven Test haben.

Es sei weder geboten noch verhältnismäßig, «dauerhaft staatliche freiheitsentziehende Maßnahmen bei einer Infektionskrankheit anzuordnen, die in ihrer Wirkung inzwischen mit anderen, ähnlich schweren, Infektionskrankheiten vergleichbar ist», sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). «Weiterhin gilt der allgemeine Grundsatz, wer krank ist, bleibt zu Hause.»

Personal in medizinischen Einrichtungen darf dort arbeiten, sofern keine Symptome vorliegen und im Zuge des Hygienekonzeptes Vorkehrungen wie das Tragen einer FFP2-Maske angewandt werden. In Pflegeheimen dagegen dürfen Beschäftigte fünf Tage lang nicht arbeiten. Für Besuchende gilt ein Betretungsverbot für medizinische Einrichtungen und Pflegeheime. Das greift auch bei positiv getesteten Kindern in Kitas und Kindertagespflegestellen. Wer keine Maske tragen kann, darf die Schule für fünf Tage nicht betreten.

Das Land hatte sich mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben. Das benachbarte Hamburg hält dagegen an ihr fest. Dies könnte für Menschen die in einem der beiden Bundesländer leben und jeweils in dem anderen Bundesland arbeiten in der Praxis zu Problemen führen wenn im Heimatort Hamburg Isolationspflicht besteht, nicht aber am Arbeitsort in Schleswig-Holstein.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte die Aufhebung der Isolationspflicht einen Fehler. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt begrüßte diesen Schritt dagegen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Koordinator der Bundesregierung für Tourismus und maritime Wirtschaft, Christoph Ploß (CDU), hat einen Fünf-Punkte-Plan zur Entlastung und Stärkung der deutschen Tourismusbranche erarbeitet.

Das Bundeskabinett hat den Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 verabschiedet. Zahlreiche, wenn auch nicht alle im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen, wurden darin berücksichtigt. So auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, die Arbeitswelt sei im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschten sich mehr Flexibilität. Der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Vassiliadis lehnt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes jedoch ab und kündigt mögliche rechtliche Schritte an.

Finanzminister Lars Klingbeil hat klargestellt, dass der Bund keine finanziellen Spielräume sieht, um die Länder für mögliche Steuerausfälle im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie zu entlasten. Gleichzeitig formulierte er eine klare Erwartung an die Gastronomiebranche.

Soll es eine Reform des Arbeitszeitgesetzes geben? Die Koalition hat das angekündigt. Die Gewerkschaften lehnen es ab, die Arbeitgeber pochen darauf.

Die Bundesregierung will die Schwarzarbeitsbekämpfung modernisieren und stärker digitalisieren. Der DEHOGA sieht zwar Chancen auf weniger belastende Prüfungen, warnt jedoch vor zusätzlicher Bürokratie und fordert Reformen bei Steuern und Sozialabgaben.

Das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Der Entwurf soll bereits am 6. August 2025 im Bundeskabinett beraten werden. Der DEHOGA kritisiert den Entwurf als bürokratisch und überregulierend.

Der Tourismuskoordinator der Bundesregierung Christoph Ploß unterstützt das derzeit wichtigste Branchenanliegen, die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie. Dies betonte der CDU-Politiker gegenüber mehreren Medien im Laufe der letzten Tage.

Die Koalitionsparteien haben sich auf eine bundesweit einheitliche Regelung für Trinkgelder geeinigt. Danach bleiben Trinkgelder grundsätzlich steuerfrei. Es wird jedoch eine pauschale Abgabe eingeführt, die niedriger ausfallen soll als ursprünglich diskutiert. Die Reform erfährt breite Zustimmung.

Ob HACCP-Konzepte, Temperaturdokumentation im Kühlraum oder arbeitsmedizinische Vorsorgekarten – das Gastgewerbe ist mit einem Wust an Dokumentationspflichten konfrontiert. Ein Praxischeck des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bayerischen Staatsregierung zeigt, wo Entlastung möglich ist – und wie Bürokratieabbau im Alltag tatsächlich funktionieren kann.