Keine Hochzeitsfeier wegen Corona: BGH klärt Streit um Saalmiete

| Politik Politik

Paare, die wegen der Corona-Pandemie ihre Hochzeitsfeier absagen mussten, bleiben unter Umständen auf den vollen Kosten für die Saalmiete sitzen. Das geht aus einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Die Karlsruher Richterinnen und Richter entschieden im Fall eines Paares aus Nordrhein-Westfalen, dass die beiden weder zum Rücktritt vom Mietvertrag noch zu dessen außerordentlicher Kündigung berechtigt waren. Eine nachträgliche Anpassung der Miete komme nur im Einzelfall in Betracht, teilte das Gericht mit. (Az. XII ZR 36/21)

Die Feier mit ungefähr 70 Gästen hatte am 1. Mai 2020 stattfinden sollen. Aber daraus wurde nichts: Damals waren in NRW alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum untersagt. Das Paar forderte Ende April die Miete von 2600 Euro zurück - vergeblich, der Fall ging vor Gericht.

Das Landgericht Essen hatte den Mietern zuletzt 1300 Euro zugesprochen. Aber der BGH stellte nun das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen wieder her und wies die Klage ganz ab.

Nach Auffassung der obersten Zivilrichterinnen und -richter war es trotz Corona «nicht unmöglich, den Klägern den Gebrauch der Mietsache entsprechend dem vereinbarten Mietzweck zu gewähren». Das Mietobjekt habe weiterhin zur Verfügung gestanden. Die Richter sehen daher keinen Mietmangel. Rücktritt und Kündigung scheiden damit aus.

Ein Anspruch auf Anpassung des Mietvertrags wegen einer sogenannten Störung der Geschäftsgrundlage komme zwar grundsätzlich in Betracht, teilte der BGH weiter mit. Hier seien aber alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. «In aller Regel ist der Vertrag nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und lediglich in einer den berechtigten Interessen beider Parteien Rechnung tragenden Form der veränderten Sachlage anzupassen», entschieden die Richter.

In dem Fall aus NRW hatte der Vermieter dem Paar etliche Ausweichtermine auch noch für 2021 angeboten. Laut BGH wäre eine Verlegung der Feier zumutbar gewesen. Dabei spielte für die Richter auch eine Rolle, dass die Kläger schon Ende 2018 standesamtlich geheiratet hatten. Es seien daher keine Gründe ersichtlich, warum die Hochzeit ausschließlich am 1. Mai 2020 hätte stattfinden können. Sollte jemand doch nicht mehr feiern wollen, sei das eigenes Risiko. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.