Keine Lockdowns und Betriebsschließungen im neuen Infektionsschutzgesetz – DEHOGA fordert einheitliche Kriterien

| Politik Politik

Der Bundestag hat am Donnerstag die Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die vom 1. Oktober bis 7. April gelten soll, beinhaltet bundesweite Auflagen sowie einen angepassten „Instrumentenkasten“, den die Bundesländer in eigener Verantwortung nutzen können (Tageskarte berichtete). Danach können die Länder eigenständig Schutzvorkehrungen anordnen, etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen wie in Hotels und Restaurants.

Laut dem Entwurf sind für Personen mit Testnachweis sowie frisch Geimpfte oder Genesene Ausnahmen im Freizeitbereich vorgesehen. Die Novellierung enthält keine Lockdowns und keine Betriebsschließungen. Die seit Monaten geltende Maskenpflicht in Flugzeugen soll vorerst enden. Im Öffentlichen Nahverkehr soll die FFP2-Pflicht dagegen bleiben. Im Gesundheitsbereich wird sie auf Arztpraxen ausgeweitet.

 

Bei einer regional ernster werdenden Corona-Lage und einer konkreten Gefahr für das Gesundheitssystem wie die kritische Infrastruktur können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitergehende Auflagen beschließen. Zu den Maßnahmen dieser „zweiten Stufe“ zählen erweiterte Maskenpflichten, auch bei Open-Air-Veranstaltungen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können auch verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum und Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Erfreulich ist, dass seitens der Regierung immer wieder betont wurde, dass bei allen Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt Anwendung finden müsse. Was der DEHOGA allerdings weiterhin vermisst, sind bundesweit einheitliche Parameter zur Beurteilung der Corona-Lage wie etwa die Hospitalisierungsrate, die dann maßgeblich für den Erlass bestimmter Regeln sind. Das führt zu neuen Unsicherheiten. Es besteht zudem die Gefahr, dass Begrenzungen der Personenzahl bei Veranstaltungen wie im letzten Winder wieder zu erheblichen Umsatzverlusten in unserer Branche führen. Klarstellungen sind deshalb dringend erforderlich. Zudem muss geregelt werden, dass und wie Unterstützung im Fall der Fälle gewährt wird.

Für den in den Beratungen noch veränderten und über 13 Änderungsanträge ergänzten Gesetzentwurf (20/2573; 20/3312) der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP votierten in namentlicher Abstimmung 386 Abgeordnete, 312 stimmten dagegen, drei enthielten sich. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden. Die Beratung darüber steht bei der Sitzung am 16. September 2022 auf der Agenda.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.