Klagewelle aus dem Gastgewerbe gegen Corona-Verordnungen

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Gegen die verschärften Corona-Beschränkungen im November sind bereits in mehreren Bundesländern etliche Klagen eingegangen. So kamen allein beim Berliner Verwaltungsgericht nach den Worten eines Sprechers bis zum Montagnachmittag 39 Eilanträge an, überwiegend von Gastronomen. Sie wenden sich dagegen, dass sie ihre Lokale mindestens vier Wochen lang für Gäste schließen müssen. Zu den Antragstellern zählten auch ein Fitnessstudio und ein Konzertveranstalter. Wann das Gericht über die Anträge entscheidet, ist noch offen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München registrierte zu Beginn des Teil-Lockdowns bereits mehr als ein Dutzend Klagen gegen die Vorschriften. Ein Gerichtssprecher erklärte, bis Montag seien 13 Normenkontroll-Eilverfahren und zwei Hauptsacheverfahren eingegangen. Dem Gericht zufolge betreffen die Verfahren hauptsächlich die Schließung von Hotels für Touristen sowie das Verbot, Gäste in Restaurants zu bewirten. 

In Brandenburg gehen ebenfalls die ersten Betriebe gegen die schärferen Beschränkungen vor. Zwei Eilanträge seien beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingetroffen, sagte eine Gerichtssprecherin. Dabei handle es sich um ein Tattoo- und ein Sonnen-Studio. Gegen die neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein sind drei Anträge beim Oberverwaltungsgericht eingegangen. Einer komme von einer Gesellschaft, die auf der Insel Sylt eine Anlage mit 24 Ferienwohnungen betreibt, sagte eine Gerichtssprecherin in Schleswig.

In Niedersachsen wandten sich unter anderem Gastronomiebetriebe, Tattoo- und Piercingstudios, ein Kosmetikstudio, ein Schwimmbad, eine Spielhalle und ein Wettannahmebüro ans Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. In Hamburg müssen sich die Verwaltungsgerichte derzeit in 35 Verfahren mit Corona-Regeln befassen - dabei geht es allerdings mehrheitlich nicht um die jüngsten Verschärfungen, sondern um schon zuvor verfügte Einschränkungen. Ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht richte sich explizit gegen die aktuelle Fassung der Hamburger Corona-Verordnung, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag will die neue sächsische Corona-Schutzverordnung vom Verfassungsgericht des Freistaates überprüfen lassen. Die entsprechende Normenkontrollklage sollte noch an diesem Montag per Fax nach Leipzig gehen, teilte die Fraktion mit. Nach den Worten von Partei- und Fraktionschef Jörg Urban verfolgt die AfD damit zwei Anliegen: Zum einen soll eine Mitbestimmung des Landtages bei den Corona-Maßnahmen erreicht werden, zum anderen will man die getroffenen Einschränkungen prüfen lassen. (Mit Material der dpa)

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