Klare Mehrheit für Wochenarbeitszeit: Forsa-Umfrage bestätigt Flexibilitätswunsch

| Politik Politik

Zwei Drittel der abhängig Beschäftigten in Deutschland sprechen sich für eine Lockerung der täglichen Arbeitszeitbegrenzung und die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit aus. Dies ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Umfrage befeuert die Debatte um die Reform des Arbeitszeitgesetzes und erhöht den Druck auf die Bundesregierung, ihre im Koalitionsvertrag zugesagte Umstellung umzusetzen.

Eine deutliche Mehrheit von 66 Prozent der abhängig Beschäftigten befürwortet demnach die Abkehr von der starren täglichen Obergrenze. Die Zustimmung ist über alle Gruppen hinweg hoch: Selbst unter Gewerkschaftsmitgliedern befürworten knapp 59 Prozent die Einführung der wöchentlichen Obergrenze. Lediglich 27 Prozent der Befragten sprechen sich für die Beibehaltung der täglichen Grenze aus. Diese breite Akzeptanz in der Bevölkerung bestätigt aus Sicht der Arbeitgeber, dass sich auch Beschäftigte flexiblere Möglichkeiten der Verteilung der Arbeitszeit wünschen. Für die Beschäftigten biete die wöchentliche Begrenzung entscheidende Vorteile wie die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, etwa durch die Möglichkeit, an einzelnen Tagen länger zu arbeiten und dafür an anderen Tagen früher Feierabend zu machen.

Gerade in Zeiten von Homeoffice und flexiblen Arbeitsmodellen sei dies ein logischer Schritt im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Arbeitgeberverbände, darunter der DEHOGA, betonen zudem die wirtschaftliche Notwendigkeit für Unternehmen. Die starre tägliche Begrenzung werde der betrieblichen Realität oft nicht gerecht und behindere die Produktivität, da sie es erschwere, punktuell auf unplanbare äußere Faktoren wie Materiallieferungen oder Kundenwünsche zu reagieren. Die Möglichkeit zur Anpassung innerhalb einer Woche helfe, die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu sichern.

Gleichzeitig argumentieren die Arbeitgeber, dass der Arbeitsschutz nicht aufgeweicht werde, da die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit maßgeblich bleibe. Trotz der klaren Ergebnisse der Forsa-Umfrage endete der im Koalitionsvertrag verabredete Sozialpartnerdialog zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, der unter Leitung von Staatssekretärin Lilian Tschan (BMAS) stattfand, ohne Annäherung zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite. Die Bundesregierung steht nun vor der Aufgabe, ihre Zusage zur Umstellung auf Wochenarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz schnell und ohne überflüssige bürokratische Hürden umzusetzen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.