Nach wie vor arbeitet der DEHOGA in Berlin daran, dass die mit dem Referenzjahr 2021 entstehende Benachteiligung der RLM-Kunden bei Strom- und Gaspreisbremse aufgrund der Coronaschließungen in 2021 seitens der Politik korrigiert wird.
Wie berichtet, sind die Energielieferanten nach den gesetzlichen Regelungen zu den Energiepreisbremsen für Gas und Strom verpflichtet, jedem Kunden bis zum 15. Februar, spätestens bis zum 1. März 2023 mitzuteilen, wie sich die Energiepreisbremsen konkret auf den jeweiligen Energieanschluss auswirken.
An die RLM-Kunden richtet der DEHOGA weiterhin die Bitte, das Auskunftsschreiben bzw. die Information Ihrer Energieversorger zur Verfügung zu stellen.
Um die Benachteiligung durch das Referenzjahr 2021 gegenüber der Politik mit belastbaren Zahlen belegen zu können, ist der DEHOGA zudem dankbar, wenn Unternehmen dem Verband auch ihre Gesamtverbräuche bei Gas und Strom für die Jahre 2019, 2021 und 2022 über meier@dehoga.de übermitteln würden.
Der Verband dankt allen RLM-Kunden, die seinem Aufruf bereits gefolgt sind und die Informationen schon zur Verfügung gestellt haben.