Die von der Bundesregierung geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen weiterhin für Debatten. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage" und schränkt die Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften ein. Die Länderkammer befasst sich in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.
DEHOGA stellt Medienberichte klar: Keine Ablehnung der sieben Prozent
Medienberichte über eine angebliche Ablehnung der Steuersenkung durch die Bundesländer hätten zu Verunsicherung geführt schreibt der DEHOGA . Die Branchenvertrer betonen jedoch in einem internen Schreiben, dass weder der Wirtschafts- noch der Finanzausschuss des Bundesrats die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen abgelehnt hätten.
Der Verband unterstreicht, dass die Kompensationsforderungen die Debatte bereits von Beginn an begleiten. Entscheidend sei, dass der Finanzausschuss keine Ablehnung beschlossen habe und immer mehr Bundesländer das Vorhaben unterstützen. „Wichtig ist auch, dass immer mehr Bundesländer dieses für unsere Branche so wichtige Vorhaben unterstützen,“ heißt es in der Stellungnahme.
Milliarden-Mindereinnahmen und Kompensationsforderungen
Der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 sieht zwei wesentliche Entlastungsmaßnahmen vor, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Zum einen soll der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Zum anderen soll die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten Kilometer von derzeit 30 Cent auf 38 Cent pro Kilometer angehoben werden.
Die Mindereinnahmen aus diesen Maßnahmen sowie weiteren Entlastungen werden im Fünfjahreszeitraum von 2026 bis 2030 auf etwa 19 Milliarden Euro geschätzt. Davon müssten die Länder voraussichtlich 11,2 Milliarden Euro und die Gemeinden 1,4 Milliarden Euro tragen.
Der Finanzausschuss äußert deshalb die Erwartung, dass der Bund die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen nachhaltig kompensiert. Dies könnte beispielsweise durch eine bundesseitig verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets oder der flüchtlingsbedingten Ausgaben erfolgen.
Forderung nach Registrierkassenpflicht zur Gegenfinanzierung
Der Bundesrat fordert zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit. Der Finanzausschuss äußerte die Erwartung, dass die Einführung einer Registrierkassenpflicht sowie einer verpflichtenden digitalen Zahlungsoption Steuermehreinnahmen erzielen könnten. Diese Forderungen zielen darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten steuerehrlicher Unternehmen in Bargeldbranchen entgegenzuwirken.
Der Bundesrat mahnt an, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Einführung einer Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro schnellstmöglich gesetzlich zu normieren. Zudem soll kurzfristig ein Vorschlag zur schrittweisen Einführung einer digitalen Zahlungsoption bei Alltagsgeschäften aufgenommen werden, um einen gleichmäßigeren Steuervollzug zu gewährleisten.













