Lärmschutz während Fußball-EM: Ausnahme für lange Fußball-Nächte

| Politik Politik

Am 12. Juni startet die Gruppenphase der Fußball-Europameisterschaft 2020. 24 Teams kämpfen um die Trophäe. Die deutsche Mannschaft muss sich unter anderem mit dem Titelverteidiger Portugal und dem französischen Team messen. Millionen Fans werden mitfiebern – gerne auch unter freiem Himmel. Anlässlich des Turniers sind vielerorts wieder Übertragungen der Spiele auf Großleinwänden geplant. Die Herausforderung dabei: Manche Partien werden erst um 21.00 Uhr angepfiffen und ziehen sich bis in die Nachtstunden nach 22.00 Uhr hin. Die Veranstalter der öffentlichen TV-Übertragungen im Freien können die üblichen Ruhezeiten nicht einhalten.

Sonderregelung für Lärmschutz

Da jedoch ein herausragendes öffentliches Interesse an diesen Veranstaltungen besteht, hat das Bundeskabinett eine Sonderregelung beschlossen. Sie ermöglicht Ausnahmen für öffentliche Fußball-Übertragungen auch nach 22.00 Uhr. So sind Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet. Es liegt im Ermessen der zuständigen kommunalen Behörden, im Einzelfall die Ruhezeiten am Abend zu reduzieren. Sie müssen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen.

Auf Dauer des Turniers befristet

Die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien gilt befristet für die Dauer der Fußball-Europameisterschaft. Vergleichbare Verordnungen haben sich bereits während den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 bewährt. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Juli 2020 außer Kraft. Der Bundesrat muss vorher noch zustimmen.

Der DEHOGA begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Lärmschutz-Vorschriften während der Fußball-EM zu lockern. Die beschlossene befristete Ausnahme lasse Fans & Gastronomen auch Spiele, die um 21:00 Uhr beginnen, beim Public Viewing bis zum Abpfiff genießen, so der Verband.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.