Lärmschutz während Fußball-EM: Ausnahme für lange Fußball-Nächte

| Politik Politik

Am 12. Juni startet die Gruppenphase der Fußball-Europameisterschaft 2020. 24 Teams kämpfen um die Trophäe. Die deutsche Mannschaft muss sich unter anderem mit dem Titelverteidiger Portugal und dem französischen Team messen. Millionen Fans werden mitfiebern – gerne auch unter freiem Himmel. Anlässlich des Turniers sind vielerorts wieder Übertragungen der Spiele auf Großleinwänden geplant. Die Herausforderung dabei: Manche Partien werden erst um 21.00 Uhr angepfiffen und ziehen sich bis in die Nachtstunden nach 22.00 Uhr hin. Die Veranstalter der öffentlichen TV-Übertragungen im Freien können die üblichen Ruhezeiten nicht einhalten.

Sonderregelung für Lärmschutz

Da jedoch ein herausragendes öffentliches Interesse an diesen Veranstaltungen besteht, hat das Bundeskabinett eine Sonderregelung beschlossen. Sie ermöglicht Ausnahmen für öffentliche Fußball-Übertragungen auch nach 22.00 Uhr. So sind Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet. Es liegt im Ermessen der zuständigen kommunalen Behörden, im Einzelfall die Ruhezeiten am Abend zu reduzieren. Sie müssen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen.

Auf Dauer des Turniers befristet

Die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien gilt befristet für die Dauer der Fußball-Europameisterschaft. Vergleichbare Verordnungen haben sich bereits während den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 bewährt. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Juli 2020 außer Kraft. Der Bundesrat muss vorher noch zustimmen.

Der DEHOGA begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Lärmschutz-Vorschriften während der Fußball-EM zu lockern. Die beschlossene befristete Ausnahme lasse Fans & Gastronomen auch Spiele, die um 21:00 Uhr beginnen, beim Public Viewing bis zum Abpfiff genießen, so der Verband.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.