Lebensmittelkontrolle: Behörden in Schleswig-Holstein müssen Berichte herausgeben

| Politik Politik

Lebensmittelbehörden sind nach einem Urteil des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts grundsätzlich zur Herausgabe von Berichten über lebensmittelrechtliche Kontrollen verpflichtet.

Das Schleswiger Gericht entschied im Fall eines Hotelrestaurants an der Ostseeküste im Kreis Ostholstein, in dem die Organisation Foodwatch auf Herausgabe eines Kontrollberichts geklagt hatte (Tageskarte berichtete).

Die Pflicht zur Herausgabe gelte auch, wenn der Antrag über die von Foodwatch betriebenen Internetplattform «Topf Secret» erfolgt und der Bericht veröffentlich werden soll, entschied die 10. Kammer in ihrem Urteil vom Mittwoch. Der Kreis habe aber noch nicht direkt zur Herausgabe der Protokolle verpflichtet werden können, weil eine bislang unterbliebene Anhörung des betroffenen Hotelunternehmens noch nachgeholt werden müsse.

Die Kammer entschied, dass die Lebensmittelbehörden Informationen grundsätzlich geben müssen, unabhängig davon, ob tatsächlich Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt wurden. Die Möglichkeit eines Verstoßes reiche aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Sprecherin des Kreises sagte am Donnerstag, man werde die Urteilsbegründung prüfen und dann über einen Berufungsantrag entscheiden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.