Lobby-Erfolg des DEHOGA bei Zuwanderung von Fachkräften

| Politik Politik

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Bedarfsanalyse entwickelt, die 54 Berufsgruppen mit einer besonders hohen „Zuwanderungsaffinität“ aufweist. Dieses Papier soll Basis der kommenden Vermittlungsabsprachen mit EU-Drittstaaten sein. Alle gastgewerblichen Berufsgruppen sind enthalten. Das wertet der Bundesverband als Erfolg seiner Lobby-Arbeit.

Im Gesetzgebungsverfahren zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz hatte der DEHOGA deutlich gemacht, dass die Öffnung der gesetzlichen Regelungen richtig und wichtig sei, das tatsächliche Funktionieren der Fachkräfteeinwanderung allerdings vor allem von der praktischen Umsetzung, insbesondere bei der Vermittlung von Drittstaatlern, bei den Visums- und Anerkennungsverfahren und bei der Arbeit der Ausländerbehörden abhänge.

Einer den zentralen Akteure hierbei die Bundesagentur für Arbeit. Denn diese muss entscheiden, mit welchen Nicht-EU-Staaten über welche Berufe sog. Vermittlungsabsprachen getroffen werden. Das richtet sich einerseits nach den Ausbildungssystemen in den in Frage kommenden Ländern und der Arbeitsmarktsituation dort. Nur dort, wo es eine Chance auf Anerkennung gleichwertiger Berufsabschlüsse gibt, macht Vermittlungstätigkeit Sinn. Und nur die Länder, die ein Eigeninteresse daran haben, dass ihre Staatsangehörigen zur Arbeit nach Deutschland gehen, werden mit der deutschen Arbeitsverwaltung zusammenarbeiten.

Andererseits richtet sich die Schwerpunktsetzung der Arbeitsagentur auch nach dem Fachkräftebedarf in Deutschland. Der DEHOGA seit Jahren in zahlreichen Stellungnahmen und persönlichen Gesprächen darauf hingewiesen, dass die „Engpassanalyse“ jedenfalls für das Gastgewerbe ein untaugliches Instrument zur Beurteilung des tatsächlichen Bedarfs der Branche ist. Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes konnten so auch der Erfolg verzeichnet werden, dass eine Einordnung als Engpassberuf keine Voraussetzung mehr für die Erteilung der Arbeitsgenehmigung ist.

Dafür hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt das neue Instrument der Bedarfsanalyse entwickelt und in der letzten Woche vor Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Arbeitsagenturen vorgestellt. Die Bedarfsanalyse listet insgesamt 54 Berufsgruppen mit einer besonders hohen „Zuwanderungsaffinität“ auf und soll Basis der kommenden Vermittlungsabsprachen mit EU-Drittstaaten sein.

Das Ergebnis bewertet DEHOGA auch als Erfolg seiner Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit. Denn alle gastgewerblichen Berufsgruppen (Speisezubereitung, Gastronomie und Hotellerie) sind in der Bedarfsanalyse enthalten.

Die Zuwanderungsaffinität bestimmt sich neben den Engpasskriterien (wichtig für alle Betriebe: Das Melden von offenen Stellen bei den Arbeitsagenturen bleibt also relevant!) in erster Linie nach der Zustimmungsquote für den Arbeitsaufenthalt  für Drittstaatsangehörige und nach der Entwicklung des Anteils der ausländisch Beschäftigten seit 2016. Parallel dazu wird das Konzept zur Ermittlung des Fachkräfteengpasses überarbeitet: Neben den bisherigen Engpassindikatoren Vakanzzeit und Bestand an Arbeitslosen, sollen „Risikoindikatoren“ und „Ergänzungsindikatoren“ für eine bessere Auswahl sorgen. So sollen unter anderem auch der Ausbildungsmarkt, der Anteil ausländischer Beschäftigter, das Alter, die Vergütungsstruktur, die Stellenbesetzungsquote etc. bei der Ermittlung der Engpassberufe Berücksichtigung finden.

Die erste Engpassanalyse nach neuer Methodik soll im Januar 2020 veröffentlich werden. Es wird auch eine Regionalisierung zumindest nach Bundesländern angestrebt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.