Maas will mit Urlaubsländern über Reisebeschränkungen beraten

| Politik Politik

Bundesaußenminister Heiko Maas will in der nächsten Woche mit seinen Kollegen aus beliebten Urlaubsländern der Deutschen darüber beraten, wie die Reisebeschränkungen wegen der Corona-Pandemie nach und nach gelockert werden können. Zu der Videokonferenz am Montag sind Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Kroatien, Portugal, Malta, Slowenien, Zypern und Bulgarien eingeladen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Auswärtigen Amt erfuhr.

Ziel des Treffens ist ein koordiniertes Vorgehen bei der Öffnung der Grenzen für Touristen. In Deutschland gilt vorerst bis zum 14. Juni eine weltweite Reisewarnung für Touristen. Maas will sie danach schrittweise aufheben, soweit es keinen Rückschlag bei der Pandemie-Bekämpfung gibt - zuerst für europäische Länder.

Innenminister Horst Seehofer hatte bereits am Mittwoch eine Öffnung der Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Österreich ab dem 15. Juni in Aussicht gestellt. Der Grenzverkehr nach Luxemburg soll schon am Samstag wieder normalisiert werden, auch mit Dänemark gibt es Gespräche über eine Grenzöffnung.

Vor allem in den vergleichsweise wenig von Corona betroffenen Ländern Österreich, Kroatien und Griechenland hofft man auf Urlauber aus Deutschland in den Sommerferien und will den grenzüberschreitenden Tourismus so schnell wie möglich wieder ankurbeln. Maas hatte am Mittwoch gesagt: «Ziel muss es sein, das Vorgehen in Europa so gut wie möglich abzustimmen, auch wenn sich die Lage von Land zu Land noch unterscheidet. Wir müssen nicht alle im selben Takt vorangehen, aber eben auch nicht im Wettlauf - und so, dass wir einander nicht auf die Füße treten.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.