Mallorcas Hoteliers fordern nach EU-Verfahren Aus für spanische Registrierungspflicht

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Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Begründet wird der Schritt mit der Registrierungspflicht von Reisenden, die nach Ansicht der Kommission gegen Datenschutzvorschriften verstößt. Der Hotelverband von Mallorca (FEHM) begrüßte die Entscheidung und sieht darin eine Bestätigung der langjährigen Kritik aus der Tourismusbranche an den bestehenden Vorschriften.

Hoher bürokratischer Aufwand und Sicherheitsrisiken

Nach Angaben der FEHM und des spanischen Hotelverbandes CEHAT führt die aktuelle Regelung zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand in den Hotelbetrieben. FEHM-Präsident Javier Vich erklärte, dass die massenhafte Erfassung von personenbezogenen und sensiblen Daten durch Tourismusunternehmen als risikoreich und ineffizient eingestuft werde. Die Verbände sehen in der Speicherung dieser Datenmengen eine Gefahr für die allgemeine Datensicherheit sowie ein erhöhtes Risiko für Cyberangriffe auf die IT-Systeme der Hotels.

Das derzeitige System verletzt aus Sicht der Branchenvertreter die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Datenminimierung der Europäischen Union. Eine Erhebung persönlicher Daten über lange Zeiträume ohne konkreten Verdacht widerspreche zudem der geltenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Branchenvertreter fordern Aussetzung

Berichten zufolge unterstützen die Hoteliers grundsätzlich die Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Sie fordern jedoch eine rechtliche Anpassung, die den Datenschutz und die betrieblichen Realitäten der Unternehmen berücksichtigt. Der Verband FEHM verlangt daher die sofortige Aufhebung des Königlichen Dekrets und den Beginn eines offenen Dialogs zwischen dem spanischen Innenministerium und der Tourismusbranche. Das Ziel dieser Gespräche müsse ein alternatives, rechtskonformes Registrierungssystem sein, welches die notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllt, ohne die Privatsphäre der Bürger unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.


 

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