Manipulationssichere Kassen ab Januar 2020: „Nichtbeanstandung“ für die ersten Monate geplant

| Politik Politik

Zum 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zum Schutz vor manipulationssicheren Kassen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch manipulationssichere Kassen eingesetzt werden. Nach dem DEHOGA vorliegenden Informationen sind bis heute keine manipulationssicheren Kassen erhältlich. Der DEHOGA hat sich bereits mehrfach, zuletzt am 2. Juli dieses Jahres, an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt und gefordert, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu verschieben. Denn es ist faktisch unmöglich, dass alle Betriebe in der noch verbleibenden Zeit bis zum Jahreswechsel manipulationssichere Kassen anschaffen und in ihren Betrieb integrieren können.

Mit Schreiben vom 22. Juli 2019 teilte das Bundesfinanzministerium dem Verband mit, dass am Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2020 festgehalten werde. Allerdings soll es eine „Nichtbeanstandungsregelung“ geben, nach der es nicht zu beanstanden ist, wenn Unternehmer zunächst keine manipulationssichern Kassen einsetzen. Die Regelung soll nach derzeitigem Kenntnisstand bis Ende September 2020 gelten. Immerhin soll es während der Geltungsdauer dieser Nichtbeanstandungsregelung keiner individuellen Anträge der Steuerpflichtigen nach § 148 Abgabenverordnung bedürfen.

Im Lichte der dem DEHOGA bekannten Fakten und der hohen Sensibilität dieses Themas hält der Verband diese Regelung für unbefriedigend. Nach aktuellem Sachstand sei davon auszugehen, dass erst im vierten Quartal 2019 die zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen am Markt verfügbar seien. Diesen Umstand hätten aber definitiv nicht die Unternehmer des Gastgewerbes, des Handels und des Lebensmittelhandwerks zu vertreten.

Der DEHOGA erwartet, dass bei diesem Thema schnellstmöglich Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen wird und kündigt an die weiteren Entwicklungen und die Fortschritte der Kassenhersteller sehr genau im Auge zu behalten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.

Die Gewerkschaft NGG hat ihre Empfehlungen für die Tarifverhandlungen 2026 veröffentlicht und fordert Entgeltsteigerungen von 4 bis 6 Prozent sowie konkrete Verbesserungen für Auszubildende.

Wie der AfD begegnen? Der Verband der Familienunternehmer will sich für Gespräche mit der AfD öffnen. Das sorgt für scharfe Diskussionen in Politik und Wirtschaft. Caroline von Kretschmann, Inhaberin des Luxushotels Europäischer Hof in Heidelberg, die im Präsidium der Familienunternehmer sitzt, bezieht deutlich Stellung – auch klar abweichend von der Verbandslinie.

Der Stadtrat von Kaiserslautern hat mehrheitlich die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer abgelehnt. Die Steuer sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen erhoben werden.

Schleswig-Holsteins Gastronomie kämpft laut dem FDP-Fraktionschef mit steigenden Kosten. Er hofft auf Entlastungen durch weniger Bürokratie und niedrigere Mehrwertsteuer und fordert ein klares Signal.

Der Hotelverband Deutschland und der Handelsverband Deutschland warnen vor den Folgen einer geplanten EU-Regulierung, die das bedingungslose Rückerstattungsrecht auf händler-initiierte Kartenzahlungen ausweiten könnte.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Neufassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.