Medien zur Klage gegen Präsidentenwahl: DEHOGA prüft Mitgliederausschluss

| Politik Politik

Die Klage gegen die Wahl des DEHOGA-Präsidenten in Rheinland-Pfalz schlägt in den Medien hohe Wellen. Sogar das Fernsehen berichtet über den Fall. Demnach prüfe der Verband jetzt den Ausschluss der Rädelsführer.

20 Hoteliers und Gastronomen aus Rheinland-Pfalz wollen, laut Medienberichten, die diesjährige Wahl von Gereon Haumann zum Präsidenten des Verbandes bis 2029 für nichtig erklären zu lassen.

So interviewt der SWR den Hotelier Matthias Ganter vom Romantik Jugendstilhotel Bellevue in Traben-Trarbach, der anführt, dass die Wahl eines zukünftigen Präsidenten während der laufenden Amtszeit des amtierenden Präsidenten die DEHOGA-Satzung gar nicht vorsehe. Ganter gehört zu den Hoteliers, die hinter der Klage gegen die Wahl von Gereon Haumann im Sommer dieses Jahres stecken.

Dabei wird im Trierischen Volksfreund und in der Allgemeinen Zeitung nicht nur die Wahl des Präsidenten für elf Jahre kritisiert, sondern auch die Vergütung, die, laut Volksfreund, bei über einer viertel Million Euro pro Jahr liege und die Beteiligung des Berufs-Lobbyisten „an einer Beratungsgesellschaft, die für den DEHOGA tätig ist“. 

„Ich weiß nicht, wie man das einem Mitgliedsbetrieb erklären soll. Die DEHOGA-Beiträge sind ja erst vor zwei Jahren erhöht worden“, wird der Hotelier Markus Schröder aus Trier vom SWR zitiert.

Die Verbandsspitze soll sich derweil geschlossenen hinter ihren hauptamtlichen Präsidenten gestellt haben und prüft demnach derzeit den Ausschluss der aufmüpfigen Mitglieder aus dem Verband. Der SWR zitiert aus einer Pressemitteilung des Verbandes: „Das Präsidium ist verpflichtet, die sich aus der Satzung ergebenden Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Ausschluss aus dem Verband zu prüfen. Keineswegs wird das Präsidium zulassen, dass über einzelne Mitglieder des DEHOGA Rheinland-Pflalz e.V. die erfolgreiche Interessenvertretung für die 4.500 Mitgliedsbetriebe öffentlich problematisiert und damit den Zielen und Aufgaben des Verbandes schwerer Schaden zugefügt wird“.

Steht der letzte Satz tatsächlich so in der Pressemitteilung, wie der SWR zitiert, liest sich dies, als verbitte es sich der Verband, dass seine Mitglieder öffentlich über die Arbeit der Interessenvertretung diskutieren.

Beim DEHOGA in Rheinland-Pfalz sieht man der Klage derweil scheinbar gelassen entgegen. Die Wahl sei „satzungsrechtlich einwandfrei und vom Verfahrensablauf ordnungsgemäß zustandegekommen“, wird Geschäftsführerin Anna Roeren-Bergs unter Verweis auf Anwälte, die den Sachverhalt geprüft hätten, zitiert.

Gereon Haumann, der Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, war im Sommer 2018 von der Delegiertenversammlung des Verbandes drei Jahre vor Ablauf seiner Amtszeit bis 2029 im Amt bestätigt worden. Wie der Trierische Volksfreund berichtet, soll sich Haumann sein Engagement auch „äußerst gut bezahlen lassen“.

Im Vorfeld hatte ein Kreisverband Protest gegen diese Entscheidung angekündigt, konnte sich damit bei der Versammlung aber nicht durchsetzen, berichtete ebenfalls der Volksfreund.

Haumann wurde von der Delegiertenversammlung im Vorfeld eines großen Festaktes für weitere acht Jahre im Amt bestätigt. Im Beisein zahlreicher Prominenz aus Politik und Wirtschaft weihte der DEHOGA zeitgleich seine Geschäftsstelle in Bad Kreuznach ein. Bei einer Pressekonferenz gab der Präsident an, den Landesverband saniert zu haben und präsentierte positive Geschäftszahlen. Ferner kann der gebürtige Kölner für sich in Anspruch nehmen, den einst heillos zerstrittenen Landesverband vereint zu und dessen Schlagkraft deutlich erhöht zu haben. 

Wie die Allgemeine Zeitung damals berichtete, habe sich der Widerstand gegen die vorzeitige Amtszeitverlängerung in einigen Kreisverbänden auch an der Höhe der Bezüge des Präsidenten entzündet. Laut Zeitung verursache Haumann jährliche Lohn- und Honorarkosten in Höhe von rund 330 000 Euro. Das Blatt beruft sich dabei auf ein Verbandsmitglied, das lieber anonym bleiben möchte. Die meisten Präsidenten in den DEHOGA-Landesverbänden arbeiten ehrenamtlich. Jetzt kommen scheinbar 20 der 4.500 Mitglieder aus der Deckung und beschreiten den Rechtsweg.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.