Mehr Geld für Mitarbeiter und Azubis in Thüringer Hotels und Restaurants

| Politik Politik

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) haben sich nach einer Verhandlungsrunde auf einen neuen Entgelttarifvertrag im Thüringer Gastgewerbe geeinigt. Die 30.000 Beschäftigten bekommen zunächst vier Prozent mehr Gehalt. Die Ausbildungsvergütungen steigen um bis zu 19 Prozent.

Konkret steigen die Entgelte im Geltungsbereich Hotel und Gaststätten ab dem 1. Februar 2019 um vier Prozent und zum 1. Januar 2021 um weitere 3,65 Prozent.

Für den Bereich des Caterings finden die Erhöhungen ebenso Anwendung, aber es wurden für die unteren Bewertungsgruppen abweichende Stichtage vereinbart.

„Es war uns wichtig gerade vor dem massiven Fachkräfte- und Nachwuchsmangel einen Entgeltabschluss hinzubekommen, der für unsere Mitarbeiter attraktiv ist, aber auch von den Unternehmern getragen werden kann“, so Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen e.V.

„Unsere Mitgliedsunternehmen wollen gern angemessene Vergütungen zahlen, brauchen aber auch Planungssicherheit, deshalb war uns eine Laufzeit von 36 Monaten sehr wichtig.“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen e.V.

Da es für die Zukunft des Gastgewerbes wichtig ist, die Branche für Auszubildende attraktiv zu machen, steigen die Ausbildungsvergütungen während der Laufzeit zwischen 11 und 19 Prozent in den nächsten 36 Monaten, jeweils zum 1. August. des Jahres.

„Ein guter Schritt in die richtige Richtung“, so Uwe Ledwig, Verhandlungsführer und Landesvorsitzender der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten.

Ledwig weiter: „Es ist aber noch ein ordentlicher Weg zurückzulegen, um für alle Beschäftigten in der Branche Entgelte zu erreichen, von denen man gut leben und auskömmlich in den Ruhestand gehen kann. Das bleibt unser Ziel, dass erreichen wir aber nur mit den Beschäftigten, die dafür einstehen.“

„Wir brauchen insgesamt und da sind sich die Sozialpartner einig, für unsere Branche eine höhere gesellschaftliche Anerkennung. Wir sind gern Dienstleister und arbeiten immer dann, wenn unsere Gäste diese Leistungen haben wollen, das ist eben am Abend, am Wochenende und an den Feiertagen. Dies hat aber auch seinen Preis, den wir erzielen müssen, um unsere Kosten zu decken, unsere Mitarbeiter entsprechend zu bezahlen sowie auch die Unternehmer und ihre Familien, da wir vorwiegend kleine Familienunternehmen im Thüringer Gastgewerbe haben, ein angemessenes Einkommen zu sichern.“, so Dirk Ellinger abschließend.

Jens Löbel, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten Thüringen wünscht sich auch, „dass die Gäste nachvollziehen, dass gute Arbeit zu fairen Tarifverträgen auch eine Akzeptanz beim Bezahlen erfordert.“

Er rät ferner den Beschäftigten, sich ihre Lohnabrechnung im Februar genauer anzusehen. „Tut sich nichts“, so Löbel abschließend, „dann sollte der Arbeitgeber auf den neuen Tarifabschluss hingewiesen werden.“

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.