Meldepflicht im Hotel – Bald keine Meldescheine für Deutsche mehr

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Das FDP-geführte Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Darin enthalten ist auch die Hotelmeldepflicht, die abgeschafft werden soll – allerdings nur für deutsche Staatsangehörige. Außerdem sollen Buchungsbelege künftig nur acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.

Den Beschluss, dass die besondere Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste (Tageskarte berichtete) abgeschafft werden soll, fällte das Bundeskabinett bereits bei seiner Klausur im brandenburgischen Meseberg im letzten Sommer. Seit Jahrzehnten fordert die Hotellerie die Ablösung des Ausfüllens papierhafter Meldescheine beim Check-in im Hotel. 

Der IHA-Vorsitzende Otto Lindner begrüßte damals die Initiative zur Modernisierung des Bundesmeldegesetzes (BMG): „Die Branche nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich offensichtlich auch im Bundesinnenministerium die dagegen seit Jahrzehnten vorgetragenen Sicherheitsbedenken verflüchtigt haben. Einer praxistauglichen Digitalisierung des Hotel-Check-ins dürfte nun materiell nichts mehr entgegenstehen“.

Ein Stolperstein sei der jetzt verabschiedeten Regelung aber noch immanent sagen Branchenvertreter: Für ausländische Gäste bleibt die Hotelmeldepflicht aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erhalten. „Die Hotellerie ist eine gastfreundliche und durch und durch internationale Branche. Ein erheblich unterschiedliches Prozedere beim Check-in von in- und ausländischen Gästen wäre ihr wesensfremd und träfe auf intuitive Ablehnung. Hier sehen wir auch Aspekte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots noch vorab zu klären“, führt Otto Lindner aus.

Zudem greifen die Kommunalabgabengesetze fast aller Bundesländer explizit auf § 30 Abs. (3) BMG zurück, um ihrerseits Regelungen für die Erhebung von Kurbeiträgen und Tourismusabgaben zu harmonisieren. Mit einem etwaigen Wegfall der Meldepflicht für Inländer gem. § 29 BMG entfiele diese gesetzliche Verankerung. „Es wäre natürlich für einen erheblichen Teil der Beherbergungsbetriebe in Deutschland nur eine Schein-Entbürokratisierung, wenn die Gästedaten zwar nicht mehr nach dem Bundesmeldegesetz, aber weiterhin nach kommunalem Recht von den Betrieben erhoben werden müssten. Der noch vorzulegende konkrete Gesetzesänderungsvorschlag wird sich auch vor diesem Hintergrund als praxistauglich erweisen müssen“, mahnte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:

„Wir entlasten unsere Unternehmen spürbar von Bürokratie. Denn sie brauchen Abhilfe vom Bürokratie-Burn-Out, das sie seit Jahren plagt. Genau daran setzt unser Meseberger Entbürokratisierungspaket an. Damit entlasten wir unsere Unternehmen um mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr. Das BEG IV ist Teil dieses Pakets, mit dem wir vor allem gegen die Zettelwirtschaft vorgehen: Wir verkürzen die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Die Hotelmeldepflicht und das lästige Ausfüllen von Meldescheinen für deutsche Staatsangehörige entfallen. Schriftformerfordernisse schaffen wir wenn möglich ab oder stufen wir etwa auf die Textform herab. Klar ist aber auch: Mit dem BEG IV gehen wir einen wichtigen, aber nicht den letzten Schritt zu weniger Bürokratie und mehr Freiräumen. Wir werden weiter mit Hochdruck daran arbeiten, Bürgern und Unternehmen das Leben in Deutschland leichter und unbürokratischer zu gestalten.“

Der Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau und Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser erklärt:

"Der Abbau von Bürokratie verlangt, viele Stellschrauben neu zu justieren. Jedes Ressort der Bundesregierung, aber auch die Länder und Kommunen sind hier gefordert. Bürokratieabbau braucht nicht nur vielfältige Lösungen, sondern auch einen Mentalitätswechsel, insbesondere auch auf der Vollzugsebene. Unsere innovative Verbändeabfrage im Januar 2023 hat das Abbaupotential deutlich gemacht. Mit dem nun veröffentlichten Referentenentwurf greifen wir einen Teil dieser Vorschläge auf. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für ihre konstruktive Arbeit. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf einem langen Weg, der noch vor uns liegt.“

Das Entlastungsvolumen des BEG IV beträgt rund 682 Millionen Euro pro Jahr. Der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, wird dadurch voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.

Überflüssige Bürokratie belastet die Unternehmen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung. Um verzichtbare Bürokratie abzubauen und eine breite Entlastung zu erreichen, hat die Bundesregierung im August auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg ein Entbürokratisierungspaket beschlossen.

Der Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie ist ein Teil dieses Maßnahmenbündels.

Der Referentenentwurf sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:

  • Aufbewahrungsfristen werden verkürzt: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z.B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten.
     
  • Hotelmeldepflicht wird abgeschafft: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.
     
  • Schriftformerfordernisse werden reduziert: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen Schriftformerfordernisse (z.B. unterschriebener Brief) zur Textform (z.B. E-Mail) herabgestuft oder ganz abgeschafft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. So soll im Zivilrecht u.a. das Vereinsrecht geändert werden: Mitglieder müssen künftig nicht mehr schriftlich einem Beschluss zustimmen, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, sondern können ihre Zustimmung auch in Textform (z.B. per E-Mail) erklären. Im Wirtschaftsrecht sollen ebenfalls Erleichterungen kommen: Im GmbH-Recht soll etwa klargestellt werden, dass im Falle der Beschlussfassung der Gesellschafter außerhalb einer Versammlung eine Abgabe der Stimme in Textform genügt, wenn sämtliche Gesellschafter einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz aufgehoben werden.
     
  • Öffentliche Versteigerungen auch online möglich: Die Möglichkeiten, öffentliche Versteigerungen durchzuführen, sollen erweitert werden. Künftig sollen sie wahlweise auch online per Live-Stream oder in hybrider Form (vor Ort und online) stattfinden können.
     
  • Reisepässe bei der Flugabfertigung sollen künftig digital ausgelesen werden.
     
  • Die Äußerungsfirst bei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, in denen aufgrund von Änderungen des Vorhabens eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist, soll angemessen verkürzt werden können.

 

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