Mindestlohn für Auszubildende geplant

| Politik Politik

Die Bundesregierung plant offenbar die Einführung eines Mindestlohns für Auszubildende. Laut Berichten der Funke-Mediengruppe sollen Azubis im ersten Lehrjahr ab dem Jahr 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro im Monat erhalten. In den darauffolgenden Jahren soll die Vergütung schrittweise weiter angehoben werden: Im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Darüber hinaus sei eine Staffelung der Vergütungen für Lehrlinge im zweiten und dritten Jahr geplant. Laut Funke-Zeitungen soll die Reform des Berufsbildungsgesetzes noch diesen Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. 

Sollte das Kabinett die Reform tatsächlich beschließen, würde es in Deutschland erstmals eine Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden geben. Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung sei Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits müsse aber auch sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibe, Ausbildungsplätze anzubieten, so das Ministerium laut Bericht. Wie unter anderem die Süddeutsche schreibt, habe Bildungsministerin Anja Karliczek deshalb zuvor Zugeständnisse machen müssen. In Betrieben mit Tarifbindung könne es passieren, dass die Lehrlinge auch weiterhin weniger als die neue Untergrenze bekämen. 

Neben einer Vergütungsuntergrenze sind aber noch weitere Neuerungen geplant. So sollen laut Ministerium drei Fortbildungsstufen sowie die Einführung einheitlicher Bezeichnungen nach einer erfolgreichen Weiterbildung rechtlich verankert werden. So soll es künftig neben den bekannten Titeln wie „Meister“ auch einen „Bachelor Professional" oder einen „Master Professional" geben. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.