Mindestlohn, Mini-Jobber, Sachbezugswerte: Was Gastgeber im neuen Jahr beachten müssen

| Politik Politik

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro. Bei 450-EUR-Minijobbern müssen Arbeitgeber zusätzliche steuerliche Angaben machen. Es gelten neue Sachbezugswerte. Was Hoteliers und Gastronomen im neuen Jahr beachten müssen.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag heißt.

Zusätzliche Angaben bei Mini-Jobbern

Bei 450-EUR-Minijobbern müssen Arbeitgeber der Minijob-Zentrale künftig in den Meldungen zur Sozialversicherung zusätzliche steuerliche Angaben machen. Das schließt dessen Steuer-ID ein, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitzuteilen hat. Außerdem ist die Art der Besteuerung zu kennzeichnen (Pauschalsteuer 25% = Ziffer „1“, im Übrigen Ziffer „0“). Bei kurzfristigen Minijobs sind ergänzende Angaben zum Krankenversicherungsschutz erforderlich. Auch hier wird geschlüsselt: Ziffer 1 = gesetzlich krankenversichert, Ziffer 2 = private oder sonstige Absicherung im Krankheitsfall.

Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2022

Als Sachbezug bezeichnet man Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die diesem einen geldwerten Vorteil bieten, jedoch nicht in der Überweisung von Lohn bestehen. Im Gastgewerbe zählen dazu insbesondere Kost und Logis. Für das Jahr 2022 gelten aktualisierte Sachbezugswerte, die in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt sind. Die künftigen Sachbezugswerte sowie weitere Informationen hier.

Entgeltumwandlung in Betriebsrente

Wandelt ein Arbeitnehmer einen Teil seiner Vergütung in eine Betriebsrente um, muss der Arbeitgeber nun auch für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen worden sind, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.