Mindestlohn, Mini-Jobber, Sachbezugswerte: Was Gastgeber im neuen Jahr beachten müssen

| Politik Politik

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro. Bei 450-EUR-Minijobbern müssen Arbeitgeber zusätzliche steuerliche Angaben machen. Es gelten neue Sachbezugswerte. Was Hoteliers und Gastronomen im neuen Jahr beachten müssen.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag heißt.

Zusätzliche Angaben bei Mini-Jobbern

Bei 450-EUR-Minijobbern müssen Arbeitgeber der Minijob-Zentrale künftig in den Meldungen zur Sozialversicherung zusätzliche steuerliche Angaben machen. Das schließt dessen Steuer-ID ein, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitzuteilen hat. Außerdem ist die Art der Besteuerung zu kennzeichnen (Pauschalsteuer 25% = Ziffer „1“, im Übrigen Ziffer „0“). Bei kurzfristigen Minijobs sind ergänzende Angaben zum Krankenversicherungsschutz erforderlich. Auch hier wird geschlüsselt: Ziffer 1 = gesetzlich krankenversichert, Ziffer 2 = private oder sonstige Absicherung im Krankheitsfall.

Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2022

Als Sachbezug bezeichnet man Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die diesem einen geldwerten Vorteil bieten, jedoch nicht in der Überweisung von Lohn bestehen. Im Gastgewerbe zählen dazu insbesondere Kost und Logis. Für das Jahr 2022 gelten aktualisierte Sachbezugswerte, die in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt sind. Die künftigen Sachbezugswerte sowie weitere Informationen hier.

Entgeltumwandlung in Betriebsrente

Wandelt ein Arbeitnehmer einen Teil seiner Vergütung in eine Betriebsrente um, muss der Arbeitgeber nun auch für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen worden sind, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Chef darf ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Diese Regel zu ändern, könnte Ärzte entlasten. Die Gesundheitsministerin zeigt sich überraschend offen für die Idee.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mobilisiert am 23. Oktober Essenskuriere und Support-Mitarbeiter. Hintergrund sind die Pläne des Essenslieferdienstes zur bundesweiten Auslagerung von etwa 2.000 Arbeitsplätzen.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, ein Zusammenschluss von zehn Wirtschaftsverbänden, legte nun ihren zweiten Mittelstandsmonitor vor und zieht erneut eine ernüchternde Bilanz der politischen Rahmenbedingungen.

Der Dehoga in Hessen lehnt das geplante EU-Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» ab. Warum der Verband und ein veganes Lokal vor mehr Bürokratie und Verunsicherung von Kunden warnen.

Die Stadt Konstanz meldet eine Trendwende beim Müllaufkommen im öffentlichen Raum und führt diese auf die seit 1. Januar 2025 erhobene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr zurück. Parallel dazu äußern Verbände Kritik an der Bewertung der Stadt und bemängeln das vorschnelle Fazit.

Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren hat das Bundeskartellamt über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und eine zunehmende Marktkonzentration im Bereich der MICE-Buchungsportale informiert. Nach Auffassung des Verbands droht in diesem zentralen Marktsegment für die deutsche Wirtschaft eine „gefährliche Ballung von Marktmacht“.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine längere Frist bis zur Vorlage einer ersten Krankschreibung vorgeschlagen. Niedersächsische Arbeitgeber haben mit deutlichen Worten reagiert.

Schlagabtausch um Ostsee-Preise: Tourismusminister Wolfgang Blank kritisiert die Gastronomie von Mecklenburg-Vorpommern wegen zu teurer Schnitzel und Hotelzimmern. Der DEHOGA kontert scharf und schiebt die Schuld für die hohen Kosten auf die Politik und den Mindestlohn.

Die geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen für Sorge. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage". Der Bundesrat befasst sich am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.

Mehr Eigenverantwortung, weniger unnötige Praxis-Besuche: Der Kassenärzte-Chef möchte die Regeln zur Krankschreibung gelockert sehen. Das soll Arbeitnehmer, Eltern und Praxen entlasten.